/>Mit dem Bußgeldbescheid wird die Begehung einer Ordnungswidrigkeit durch die Verwaltungsbehörde geahndet und gegen den Betroffenen ein Bußgeld und/oder eine Nebenfolge (z. B. ein href="fahrverbot-_171.html">Fahrverbot) verhängt. Der Bußgeldbescheid und das Bußgeldverfahren haben ihre Rechtsgrundlage im Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG).
/>
/>Hauptanwendungsfall des Bußgeldbescheides ist das Verkehrsrecht (95 %), er findet aber auch in anderen Rechtsmaterien Anwendung, wo ein Zuwiderhandeln gegen gesetzliche Bestimmungen als Ordnungswidrigkeit deklariert wird (z. B. im Außenwirtschaftsgesetz oder im Kartellrecht).
/>
/>Der Bußgeldbescheid kann aus zahlreichen formalen und inhaltlichen Gründen unwirksam oder fehlerhaft sein. In diesen Fällen muss er mit dem fristgebundenen Einspruch angefochten werden. Nach Einspruchseinlegung schließt sich das sog. Bußgeldverfahren an, innerhalb dessen zunächst die Verwaltungsbehörde zu prüfen hat, ob sie den Bußgeldbescheid aufrecht erhält oder zurücknimmt. Bei Zurücknahme erledigt sich das Bußgeldverfahren, andernfalls werden die Akten an das zuständige Amtsgericht übersandt, wo der Vorgang in einem Hauptverfahren einer weiteren richterlichen Überprüfung unterzogen wird.
/>
/>In verkehrsrechtlichen Bußgeldverfahren sind die anfallenden Kosten stets vom Versicherungsschutz einer hierfür bestehenden Rechtsschutzversicherung abgedeckt. Die Rechtsfolgen bei verkehrsrechtlichen Ordnungswidrigkeiten haben wir Ihnen im href="bussgeldkatalog-_160.html" target="_self">Bussgeldkatalog zusammengefasst.
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/>Dieser
Beitrag
gibt
die
rechtliche
Situation
nur
allgemein
und
verkürzt
wieder.
Er
erhebt
keinen
Anspruch
auf
Vollständigkeit
und
ersetzt
die
individuelle
Beratung
im
konkreten
Einzelfall
nicht.
Jegliche
Haftung
wird
trotz
sorgfältiger
Bearbeitung
ausgeschlossen.
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/>
/>Wir
beraten
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Verkehrsrecht,
Verkehrsstrafrecht
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Ordnungswidrigkeiten.
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