/>Eine Willenserklärung ist die auf einen rechtlichen Erfolg gerichtete Willensäußerung. Sie ist unverzichtbarer Bestandteil jeglichen rechtsgeschäftlichen Handelns. /> />Eine wirksame Willenserklärung besteht aus einem äußeren und einem inneren Erklärungstatbestand:
Voraussetzung für das Wirksamwerden einer Willenserklärung ist des weiteren ihr Zugang beim Erklärungsempfänger. Das bloße Schweigen stellt deshalb grundsätzlich keine Willenserklärung dar (Ausnahme hiervon: das sog. kaufmännische Bestätigungsschreiben). /> /> />Dieser Beitrag gibt die rechtliche Situation nur allgemein und verkürzt wieder. Er erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ersetzt die individuelle Beratung im konkreten Einzelfall nicht. Jegliche Haftung wird trotz sorgfältiger Bearbeitung ausgeschlossen. /> /> />Wir beraten und vertreten Sie gerne bei Fragen zum Vertragsrecht und/oder allgemeinen Zivilrecht. /> /> />Bitte kontaktieren Sie uns /> />telefonisch unter: color="#006699">+49 (0) 7221 / 5151-0 />oder />via E-mail an: color="#006699"> href="mailto:marion.mayer@rechtsanwälte-mayer.de">marion.mayer@rechtsanwälte-mayer.de /> /> /> /> />
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