Arbeitsrecht

Ihr Recht als Arbeitgeber & Arbeitnehmer







Arbeits- und Dienstverträge Kündigungsschutz
Arbeitszeiten Arbeitsbedingungen
Recht der Zeugniserteilung Betriebsverfassungsrecht
Entgeltfortzahlung bei Krankheit Lohn und Vergütung
Urlaubsanspruch / - abgeltung Arbeitnehmerüberlassung



Die Beratung bei arbeitsrechtlichen Problemen und Fragestellungen stellt ein Schwerpunkt unserer täglichen Arbeit dar. Wir empfehlen unseren Mandanten (Arbeitgeber und Arbeitnehmer) hierbei, uns möglichst früh zu kontaktieren, um größere arbeitsrechtliche Streitigkeiten von vornherein zu vermeiden. Beispielsweise entwerfen wir im außergerichtlichen Stadium Anstellungsverträge, beraten bei Kündigungen und verhandeln Aufhebungsverträge. Ist es bereits zu einer Kündigung oder anderen Konflikten gekommen, die in einem gerichtlichen Verfahren münden, vertreten wir kompetent Ihre Interessen vor dem Arbeitsgericht. Arbeitnehmern empfehlen wir, wenn das Arbeitsverhältnis durch den Arbeitgeber gekündigt wurde, schnellstmöglich mit uns Verbindung aufzunehmen um zu verhindern, daß die im KSchG bestimmten Klagefristen verstreichen.

Nach § 12 a Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG) besteht bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen ein Anspruch der obsiegenden Partei auf Erstattung der Kosten für die Zuziehung eines Prozessbevollmächtigten erst ab der 2. Instanz. Dies bedeutet, dass die unterliegende Partei grundsätzlich in der 1. Instanz Ihre Rechtsverfolgungskosten nicht zu übernehmen hat. Unser Tipp: schließen Sie dieses Kostenrisiko durch eine günstige Rechtschutzversicherung aus. Unter Umständen kann das Kostenrisiko auch über Prozesskostenhilfe minimiert werden, wenn Sie nach Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen selbst nicht zu einer Kostentragung herangezogen werden können.




Letztes Update 28.10.2006 | Copyright© Rechtsanwaelte Mayer 2007 | Seite drucken: Arbeitsrecht | Seite einem Freund senden: Arbeitsrecht

Zurück zur Startseite