Erbrecht

Ihr Recht als Erblasser, Erbe, Vermächtnisnehmer und Pflichteilsberechtigter


      Erbrecht: Unsere Rechtsanwälte beraten und vertreten Sie gerne


Nachlassplanung Testamentsgestaltung
Erbverträge Testamentsvollstreckung
Erbauseinandersetzung Pflichteilsrecht
Erbscheinsrecht Nachlassverwaltung
Erbausschlagung Vermächtnisrecht



Nach empirischen Untersuchungen werden in Deutschland jährlich ca. 200 - 250 Milliarden EUR vererbt.

Nicht nur bei den Finanzbehörden werden hierbei Begehrlichkeiten geweckt, die häufig in Streit über getroffene oder auch nicht getroffene Anordnungen bzw. deren Auslegung unter den Erben münden. Um so wichtiger, frühzeitig die korrekte und eindeutige Erbfolge zu regeln.

Nach einer Emnidumfrage aus dem Kalender- jahr 1998 haben nur 30 % aller volljährigen Deutschen ein Testament gemacht, 82 % wollen aber nach ihrem Tod geordnete Verhältnisse hinterlassen. Einer unserer Schwerpunkte ist es deshalb, für unsere Mandanten unter Einbeziehung der steuerlichen Aspekte sinnvolle Nachfolgesachverhalte zu gestalten.

Wir beraten bei der Nachlassplanung und entwerfen für den jeweiligen regelungsbedürftigen Sachverhalt Testamente und Erbverträge. Um die Abwicklung und Aufteilung des Nachlasses sicherzustellen, stehen wir ebenso als Testamentsvollstrecker zur Verfügung.

Ist das Kind durch ungeordnete Nachfolgeregelungen einmal in den Brunnen gefallen, vertreten wir unsere Mandanten in gerichtlichen Erbstreitigkeiten, beispielsweise bei der Geltendmachung von Pflichteils- und Pflichteilsergänzungsansprüchen, sowie im Verfahren auf Erbscheinserteilung.

Wir beraten Sie bei ungeklärter Werthaltigkeit des Nachlasses über die Möglichkeiten der Erbausschlagung sowie der Nachlaßverwaltung.








Letztes Update 18.10.2006 | Copyright© Rechtsanwaelte Mayer 2007 | Seite drucken: Erbrecht | Seite einem Freund senden: Erbrecht

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