VerkehrszentralregisterWarning: ereg(): REG_EMPTY in /www/htdocs/w0078f25/fastpublish1/adminbereich/functions.php on line 196 Warning: ereg(): REG_EMPTY in /www/htdocs/w0078f25/fastpublish1/adminbereich/functions.php on line 196 Warning: ereg(): REG_EMPTY in /www/htdocs/w0078f25/fastpublish1/adminbereich/functions.php on line 196 Warning: ereg(): REG_EMPTY in /www/htdocs/w0078f25/fastpublish1/adminbereich/functions.php on line 196 Warning: ereg(): REG_EMPTY in /www/htdocs/w0078f25/fastpublish1/adminbereich/functions.php on line 196 Warning: ereg(): REG_EMPTY in /www/htdocs/w0078f25/fastpublish1/adminbereich/functions.php on line 196
Die Eintragungen werden nach vorgegebenen Fristen gelöscht. In zwei Jahren bei Verkehrsordnungswidirgkeiten und in fünf Jahren bei Verkehrsstraftaten mit Ausnahme solcher Straftaten, die im Zusammenhang mit der Einnahme von Alkohol und Drogen stehen. Hier beträgt die Löschungsfrist zehn Jahre. Es ist aber auf die sog. Tilgungshemmung zu achten, wonach die Löschungsfrist erst mit der letzten Eintragung zu laufen beginnt. Falls kurz vor dem Ende der Löschungsfrist ein neuer Eintrag hinzukommt, kann es sinnvoll sein, mit der Einlegung von Rechtsmitteln diese Eintragung solange zu verzögern, bis ältere Eintragungen gelöscht sind. Dieser Beitrag gibt die rechtliche Situation nur allgemein und verkürzt wieder. Er erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ersetzt die individuelle Beratung im konkreten Einzelfall nicht. Jegliche Haftung wird trotz sorgfältiger Bearbeitung ausgeschlossen. Wir beraten und vertreten Sie gerne bei Fragen zum Verkehrszentralregister und Verkehrsrecht. Bitte kontaktieren Sie uns telefonisch unter: +49 (0) 7221 / 5151-0 oder via E-mail an: marion.mayer@rechtsanwaelte-mayer.de
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