Zugewinnausgleich


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Als Zugewinnausgleich wird im Familienrecht bei Beendigung des gesetzlichen Güterstandes der Zugewinngemeinschaft (durch Scheidung, vertragliche Vereinbarung oder Tod eines Ehegatten) die Ausgleichung des während der Ehezeit erzielten Zugewinns bezeichnet.

Der Zugewinn ist hierbei der Betrag, um den das Endvermögen eines Ehegatten bei Beendigung des gesetzlichen Güterstandes der Zugewinngemeinschaft das Anfangsvermögen übersteigt [ Zugewinn = Endvermögen - Anfangsvermögen ].

Die gesetzlichen Regelungen des Zugewinnausgleichs sind unterschiedlich bei Beendigung des Güterstandes durch den Tod eines Ehegatten oder in anderen Fällen, insbesondere der Ehescheidung.





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