Unterhaltsbedarfssätze zum 01.01.2011 modifiziert


Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die Unterhaltsrichtsätze in der seit 01.05.2005 gültigen Düsseldorfer Tabelle ab dem 01.01.2011 an die geänderten tatsächlichen Umstände angepasst.

Ob die Familiengerichte aus Anlass der Modifikation der Düsseldorfer Tabelle marginale Änderungen der bislang bestehenden Unterhaltspflicht als ausreichenden Grund für ein Abänderungsverfahren ansehen werden, dürfte von den jeweiligen Einzelumständen und örtlichen Gepflogenheiten abhängig sein.

Die neue Düsseldorfer Tabelle Stand 01.01.2011 steht Ihnen in unserem Download-Center zum Abruf bereit.


RAin Marion Mayer




Dieser Beitrag gibt die rechtliche Situation nur allgemein und verkürzt wieder. Er erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ersetzt die individuelle Beratung im konkreten Einzelfall nicht. Jegliche Haftung wird trotz sorgfältiger Bearbeitung ausgeschlossen.


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Letztes Update 25.02.2011 | Copyright© Rechtsanwaelte Mayer 2007 | Seite drucken: | Seite einem Freund senden:

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