MahnungWarning: ereg(): REG_EMPTY in /www/htdocs/w0078f25/fastpublish1/adminbereich/functions.php on line 196 Warning: ereg(): REG_EMPTY in /www/htdocs/w0078f25/fastpublish1/adminbereich/functions.php on line 196 Warning: ereg(): REG_EMPTY in /www/htdocs/w0078f25/fastpublish1/adminbereich/functions.php on line 196 Warning: ereg(): REG_EMPTY in /www/htdocs/w0078f25/fastpublish1/adminbereich/functions.php on line 196 Warning: ereg(): REG_EMPTY in /www/htdocs/w0078f25/fastpublish1/adminbereich/functions.php on line 196 Warning: ereg(): REG_EMPTY in /www/htdocs/w0078f25/fastpublish1/adminbereich/functions.php on line 196 Eine Mahnung, umgangssprachlich auch Zahlungserinnerung genannt, ist die eindeutige und bestimmte Aufforderung an den Schuldner, seine Leistung zu erbringen. Bei Fälligkeit der Zahlungs- oder Leistungspflicht des Schuldners ist die Mahnung regelmäßig Voraussetzung für den Eintritt des Verzuges. Mit Zugang der Mahnung gerät der Schuldner in Verzug. Eine Mahnung ist für den Verzugseintritt entbehrlich, wenn der Schuldner seine Leistung ernsthaft und endgültig verweigert oder bei Geldschulden seine Zahlungsverpflichtung nicht innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungstellung und Fälligkeit erfüllt. Für Verbraucher gilt die 30 Tage Regelung aber nur dann, wenn in der Rechnung entsprechende Hinweise enthalten sind. Befindet sich der Schuldner im Verzug, hat der Gläubiger einen Anspruch auf Ersatz des Verzögerungsschadens (Verzugszinsen und/oder Anwaltskosten). Ebenso besteht eine erweiterte Haftung des Schuldners gemäß §287 BGB. Dieser Beitrag gibt die rechtliche Situation nur allgemein und verkürzt wieder. Er erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ersetzt die individuelle Beratung im konkreten Einzelfall nicht. Jegliche Haftung wird trotz sorgfältiger Bearbeitung ausgeschlossen. Wir beraten und vertreten Sie gerne bei Fragen zum allgemeinen Zivilrecht. Bitte kontaktieren Sie uns telefonisch unter: +49 (0) 7221 / 5151-0 oder via E-mail an: marion.mayer@rechtsanwaelte-mayer.de
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