Bussgeldkatalog
Kurzübersicht der Rechtsfolgen bei Verkehrsverstößen - Bussgeld, Punkte und Fahrverbot
Irgendwann trifft es jeden einmal. Sie haben sich verkehrsordnungswidrig verhalten und es droht ein Verwarnungs- oder Bussgeld bzw. ein Punkteeintrag im Verkehrszentralregister oder gar ein Fahrverbot. Damit Sie wissen, mit welchen Konsequenzen Sie rechnen müssen, haben wir Ihnen für die gängigsten Verkehrsordnungswidrigkeiten nach Deliktstyp untergliedert die im Bussgeldkatalog geregelten Rechtsfolgen übersichtlich zusammengefasst.
A. Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit
Für PKW ohne Anhänger und Motorräder gelten die nachfolgenden Ahndungen:
innerhalb geschlossener Ortschaften (incl. 30 km/h Zone)
bis 10 km/h |
€ 15,00 |
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11-15 km/h |
€ 25,00 |
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16-20 km/h |
€ 35,00 |
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21-25 km/h |
€ 50,00 |
1 Punkt |
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26-30 km/h |
€ 60,00 |
3 Punkte |
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31-40 km/h |
€ 100,00 |
3 Punkte |
1 Monat Fahrverbot |
41-50 km/h |
€ 125,00 |
4 Punkte |
1 Monat Fahrverbot |
51-60 km/h |
€ 175,00 |
4 Punkte |
2 Monat Fahrverbot |
61-70 km/h |
€ 300,00 |
4 Punkte |
3 Monate Fahrverbot |
über 70 km/h |
€ 425,00 |
4 Punkte |
3 Monate Fahrverbot |
außerhalb geschlossener Ortschaften (Land- & Bundesstraßen, Autobahnen)
bis 10 km/h
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€ 10,00 |
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11-15 km/h |
€ 20,00 |
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16-20 km/h |
€ 30,00 |
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21-25 km/h |
€ 40,00 |
1 Punkt |
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26-30 km/h |
€ 50,00 |
3 Punkte |
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31-40 km/h |
€ 75,00 |
3 Punkte |
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41-50 km/h |
€ 100,00 |
3 Punkte |
1 Monat Fahrverbot |
51-60 km/h |
€ 150,00 |
4 Punkte |
1 Monat Fahrverbot |
61-70 km/h |
€ 275,00 |
4 Punkte |
2 Monate Fahrverbot |
über 70 km/h |
€ 375,00 |
4 Punkte |
3 Monate Fahrverbot |
Ab 40,00 EUR Geldbusse wird die Geschwindigkeitsüberschreitung mittels Bussgeldbescheid geahndet. Es entstehen dann weitere Gebühren in Höhe von € 25,60.
Ein Fahrverbot wird auch dann verhängt, wenn innerhalb eines Jahres zwei Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 25 km/h festgestellt wurden. Für die Berechnung der Jahresfrist kommt es auf die Rechtskraft des ersten Bussgeldbescheides an.
Bei der Geschwindigkeitsmessung gelten i.d.R. folgende Toleranzabzüge: 3 km/h bei weniger als 100 km/h, ansonsten 3 % vom Messwert.
B. Verbotswidriges Überholen:
Verstöße beim Überholen werden wie folgt geahndet:
Nach dem Überholen nicht sobald wie möglich wieder nach rechts eingeordnet |
€ 10,00 |
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Beim Überholen Fahrtrichtungsanzeiger nicht vorschriftsmässig genutzt |
€ 10,00 |
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Nach dem Überholen beim Einordnen einen Überholten behindert |
€ 20,00 |
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Vorschriftswidrig links überholt, obwohl der Fahrer des vorausfahrenden Fahrzeugs die Absicht, nach links abzubiegen, angekündigt und sich eingeordnet hatte |
€ 25,00 |
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dito, aber mit Sachbeschädigung |
€ 30,00 |
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Mit nicht wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende überholt |
€ 30,00 |
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dito, aber mit Sachbeschädigung |
€ 35,00 |
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Beim Überholen nicht ausreichenden Seiten- abstand zu einem anderen Verkehrsteilnehmer eingehalten |
€ 30,00 |
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dito, aber mit Sachbeschädigung |
€ 35,00 |
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Überholen unter Missachtung des Verkehrszeichens "Überholverbot" |
€ 40,00 |
1 Punkt |
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Rechts Überholen außerhalb geschlossener Ortschaften |
€ 50,00 |
3 Punkte |
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Überholen bei unklarer Verkehrslage oder nicht auszuschließender Behinderung des Gegenverkehrs |
€ 50,00 |
3 Punkte |
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dito, dabei aber Verkehrszeichen "Überholverbot" missachtet oder Fahrstreifenbegrenzung überquert oder überfahren oder der durch Pfeile vorgeschrieb- enen Fahrtrichtung nicht gefolgt |
€ 75,00 |
4 Punkte |
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dito, jedoch mit Gefährdung oder Sachbeschädigung |
€ 125,00 |
4 Punkte |
1 Monat Fahrverbot |
Überholen unter Missachtung des Verkehrszeichens "Überholverbot" mit Gefährdung oder Sachbeschädigung |
€ 125,00 |
4 Punkte |
1 Monat Fahrverbot |
C. Verstöße bei zu geringem Sicherheitsabstand:
Abstandsverstöße werden unter Berücksichtigung neuester Änderung wie folgt geahndet:
Ohne zwingenden Grund stark gebremst und andere gefährdet |
€ 20,00 |
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dito, aber mit Sachbeschädigung |
€ 30,00 |
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Sicherheitsabstand unterschritten bei einer Geschwindigkeit bis 80 km/h |
€ 25,00 |
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dito, jedoch mit Gefährdung |
€ 30,00 |
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dito, jedoch mit Sachbeschädigung |
€ 35,00 |
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Sicherheitsabstand unterschritten bei einer Geschwindigkeit von mehr als 80 km/h - bei Abstand in Metern nicht weniger als 1/4 des Tachowertes |
€ 35,00 |
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dito, aber weniger als 5/10 des halben Tachowertes |
€ 40,00 |
1 Punkt |
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dito, aber weniger als 4/10 des halben Tachowertes |
€ 60,00 |
2 Punkte |
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dito, aber weniger als 3/10 des halben Tachowertes bei mehr als 100 km/h |
€ 100,00 |
3 Punkte |
1 Monat Fahrverbot |
dito, aber weniger als 2/10 des halben Tachowertes bei mehr als 100 km/h |
€ 150,00 |
4 Punkte |
2 Monate Fahrverbot |
dito, aber weniger als 1/10 des halben Tachowertes bei mehr als 100 km/h |
€ 200,00 |
4 Punkte |
3 Monate Fahrverbot |
Sicherheitsabstand unterschritten bei einer Geschwindigkeit von mehr als 130 km/h weniger als 5/10 des halben Tachowertes |
€ 60,00 |
2 Punkte |
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dito, aber weniger als 4/10 des halben Tachowertes |
€ 100,00 |
3 Punkte |
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dito, aber weniger als 3/10 des halben Tachowertes |
€ 150,00 |
4 Punkte |
1 Monat Fahrverbot |
dito, aber weniger als 2/10 des halben Tachowertes |
€ 200,00 |
4 Punkte |
2 Monate Fahrverbot |
dito, aber weniger als 1/10 des halben Tachowertes |
€ 250,00 |
4 Punkte |
3 Monate Fahrverbot |
D. Verstöße gegen Rotlichtzeichen und Vorfahrtsregelungen:
Die Nichtbeachtung von Vorfahrtsregelungen und Rotlichtzeichen zieht folgende Rechtsfolgen nach sich:
an beschilderten Engstellen dem Gegenverkehr Vorrang nicht gewährt |
€ 5,00 |
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an der Haltelinie nicht gehalten |
€ 10,00 |
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zu schnell an eine Vorfahrtsstraße herangefahren |
€ 10,00 |
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Vorfahrt nicht beachtet und andere Verkehrsteilnehmer behindert |
€ 25,00 |
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an der Haltelinie nicht gehalten und andere Verkehrsteilnehmer gefährdet |
€ 50,00 |
3 Punkte |
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Vorfahrt oder Stoppschild nicht beachtet und andere Verkehrsteilnehmer gefährdet |
€ 50,00 |
3 Punkte |
1 Monat Fahrverbot |
Rotlicht missachtet (bis 1 Sekunde) |
€ 50,00 |
3 Punkte |
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Rotlicht missachtet (bis 1 Sekunde) mit Gefährdung oder Sachbeschädigung |
€ 125,00 |
4 Punkte |
1 Monat Fahrverbot |
Rotlicht missachtet (länger als 1 Sekunde) |
€ 125,00 |
4 Punkte |
1 Monat Fahrverbot |
Rotlicht missachtet (länger als 1 Sekunde) mit Gefährdung oder Sachbeschädigung |
€ 200,00 |
4 Punkte |
1 Monat Fahrverbot |
E. Fahren unter Alkohol und Drogen:
Die Teilnahme am Straßenverkehr unter Alkohol- und/oder Drogeneinfluss bedingt folgende rechtliche Konsequenzen:
Verstoß gegen die 0,5 Promillegrenze |
€ 250,00 |
4 Punkte |
1 Monat Fahrverbot |
dito bei bereits einer Vorentscheidung |
€ 500,00 |
4 Punkte |
3 Monate Fahrverbot |
dito bei bereits mehreren Vorentscheidungen |
€ 750,00 |
4 Punkte |
3 Monate Fahrverbot |
ab 0,3 Promille bei Anzeichen von Fahrunsicherheit oder Beteiligung an einem Unfall |
Geld- oder Freiheitsstrafe |
7 Punkte |
Entzug der Fahr- erlaubnis |
ab 1,1 Promille BAK |
Geld- oder Freiheitsstrafe |
7 Punkte |
Entzug der Fahr- erlaubnis |
Fahren unter Einfluss von Drogen (Cannabis, Ecstasy u.a.) |
€ 250,00 |
4 Punkte |
1 Monat Fahrverbot |
dito bei bereits einer Vorentscheidung |
€ 500,00 |
4 Punkte |
3 Monate Fahrverbot |
dito bei bereits mehreren Vorentscheidungen |
€ 750,00 |
4 Punkte |
3 Monate Fahrverbot |
Fahrten ab 0,3 bis unter 0,5 Promille Blutalkoholkonzentration (BAK) stellen keine Ordnungswidrigkeit dar, soweit die individuelle Fahrtauglichkeit gewährleistet ist. Bei bestehender Fahrunsicherheit oder Unfallbeteiligung ab 0,3 Promille BAK liegt allerdings bereits eine Straftat vor.
Die Teilnahme am Straßenverkehr unter Einfluss harter Drogen erfüllt den Straftatbestand der Straßenverkehrsgefährdung. Auch außerhalb einer Teilnahme am Straßenverkehr führt der Genuss harter Drogen in der Regel zum Entzug der Fahrerlaubnis.
Ein hoher Wert des Cannabis-Abbauproduktes THC-COOH zeigt einen regelmäßigen Konsum an und führt in der Regel ebenfalls zum Entzug der Fahrerlaubnis.
F. Verstöße gegen Sicherheitsbestimmungen:
Die Missachtung von Sicherheitsvorgaben wird als Ordnungswidrigkeit wie folgt geahndet:
Vor Fahrtantritt Scheiben nicht ausreichend vom Eis befreit oder freie Sicht aus anderen Gründen mehr als zulässig eingeschränkt |
€ 10,00 |
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Fahren mit beeinträchtigtem Gehör (zu laute Musik) |
€ 10,00 |
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auf einem Zweirad Schutzhelmpflicht nicht beachtet |
€ 15,00 |
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Sicherheitsgurt nicht angelegt |
€ 30,00 |
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ein Kind nicht vorschriftsmäßig gesichert (z.B. mit Gurt, aber ohne Kindersitz) |
€ 30,00 |
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mehrere Kinder nicht vorschriftsmäßig gesichert |
€ 35,00 |
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ein Kind im Fahrzeug mitgeführt ohne jede Sicherung |
€ 40,00 |
1 Punkt |
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mehrere Kinder im Fahrzeug mitgeführt ohne jede Sicherung |
€ 50,00 |
1 Punkt |
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Nutzung eines Mobiltelefons als Kraftfahrer bei laufendem Motor ohne Freisprecheinrichtung |
€ 40,00 |
1 Punkt |
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Nutzung eines Mobiltelefons als Radfahrer ohne Freisprecheinrichtung |
€ 25,00 |
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Betrieb eines Fahrzeuges, dessen Ausrüstung nicht den Witterungsverhältnissen angepaßt ist (bei Eis und Schnee ohne Winterreifen gefahren) |
€ 20,00 |
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dito, aber mit Verkehrsbehinderung |
€ 40,00 |
1 Punkt |
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Neu: Die Pflicht zur Anlegung des Sicherheitsgurtes gilt auch in Reisebussen.
Letztes Update 11.06.2007 | Copyright© Rechtsanwaelte Mayer 2007 |
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