Impressum | Sitemap | Login |
DeutschEnglishFrenchRussian
HOMEAKTUELLESDOWNLOADNEWSLETTERKONTAKT

Suche:

Rechtsgebiete
Sonstige Leistungen
Online-Dienste
Korrespondenzgemeinschaft


zur Online-Schadensregulierung

diese Seite wurde erstellt mit fastpublish CMS - Content Management System


Erbschein


Der Erbschein ist ein vom Nachlassgericht ausgestelltes amtliches Zeugnis über Inhalt und Umfang des Erbrechts. Er wird nur auf Antrag, d.h. nicht automatisch erteilt und ist kostenpflichtig (§§ 107, 32 KostO). Er dient der Beweiserleichterung und Sicherheit im Rechtsverkehr und wird regelmässig für die Umschreibung von Bankkonten und/oder die Grundbuchberichtigung benötigt. Das Erbscheinserteilungsverfahren ist gesetzlich in den §§ 2353 bis 2370 BGB geregelt.

Der Erbschein enthält urkundlich Angaben zum Erbfall (wer hat wen beerbt), zum Umfang des Erbrechts (Größe des Erbteils), im Falle der Einsetzung eines Vorerben die Angabe des Nacherben und die Voraussetzungen für den Eintritt der Nacherbschaft sowie bei Anordnung von Testamentsvollstreckung den Testamentsvollstrecker.

Antragsberechtigt sind alle Erben (Alleinerbe, Miterbe, Vorerbe, Nacherbe ab Eintritt der Nacherbschaft), des weiteren der Testamentsvollstrecker, Nachlassverwalter und Nachlassinsolvenzverwalter sowie Gläubiger, sofern sie gegen den Erben oder Erblasser Vollstreckungsmaßnahmen beabsichtigen.

Die das Erbrecht begründenden Tatsachen sind bei Antragstellung gegenüber dem Nachlassgericht glaubhaft zu machen. Das Nachlassgericht ermittelt von Amts wegen die Richtigkeit der Angaben und erteilt den Erbschein nur dann, wenn es die erforderlichen Tatsachen für festgestellt erachtet. Gegen diesen Beschluss kann das Rechtsmittel der Beschwerde eingelegt werden.

Ein erteilter Erbschein genießt den öffentlichen Glauben an der Richtigkeit seines Inhalts. Auch wenn der Inhalt falsch sein sollte, kann trotzdem vom Erbscheinsinhaber gutgläubig ein Nachlassgegenstand erworben werden. Ab Kenntnis der Unrichtigkeit hat das Nachlassgericht von Amts wegen für seine Einziehung Sorge zu tragen. Im Übrigen hat der wirkliche Erbe gegenüber dem vermeintlichen Erbe einen Anspruch auf Herausgabe des Erbscheins an das Nachlassgericht.





Dieser Beitrag gibt die rechtliche Situation nur allgemein und verkürzt wieder. Er erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ersetzt die individuelle Beratung im konkreten Einzelfall nicht. Jegliche Haftung wird trotz sorgfältiger Bearbeitung ausgeschlossen.


Wir beraten und vertreten Sie gerne bei Fragen zum Erbscheinserteilungsverfahren sowie allgemein zum Erbrecht.


Bitte kontaktieren Sie uns

telefonisch unter:   +49 (0) 7221 / 5151-0
oder
via E-mail an:          marion.mayer@rechtsanwaelte-mayer.de







Titel: Erbschein Erbschein
Begriff(e): Erbschein Erbschein
Interne Suche: Erbschein Erbschein
Übersichtsseite: Erbschein




Letztes Update 24.02.2011 | Copyright© Rechtsanwaelte Mayer 2007 | Seite drucken: Erbschein | Seite einem Freund senden: Erbschein


Aktuelles
mayer Rechtsanwälte mit neuem Internetauftritt (21.05.2018)
dank fastpublish CMS jetzt noch leistungsfähiger
 
Neue Düsseldorfer Tabelle - Stand 01. Januar 2011 (25.02.2011)
Unterhaltsbedarfssätze zum 01.01.2011 modifiziert
 
Keine Zahlungspflicht bei Nutzung dubioser Internetangebote (23.02.2011)
AG München entschärft Internet-Vertragsfallen unseriöser Anbieter
 
Rechtsstaatsprinzip verpflichtet die Instanzgerichte zur Parteivernehmung und Parteianhörung (23.02.2011)
zum Beschluss des BAG vom 22.05.2007 - 3 AZN 1155/06
 
BGH verpflichtet Telefongesellschaften zur Auskunft gegenüber Verbrauchern bei unverlangt zugesandten Werbe-SMS (23.02.2011)
zum Urteil des BGH vom 19.07.2007 - I ZR 191/04
 
Alkoholverbot für Fahranfänger und Fahranfängerinnen (23.02.2011)
Aktuelle Gesetzgebung - der neue § 24c StVG: sein Inhalt und die Rechtsfolgen bei Verstößen
 
Kündigung des Mietverhältnisses nach Falschberatung durch den Mieterschutzverein rechtmäßig (23.02.2011)
zum BGH Urteil vom 25.10.2006 - VIII ZR 102/06
 
Mietminderungs-Tabelle bei Wohnraummängeln (23.02.2011)
Richtwerte zur Mietzinsminderung bei Gebrauchsbeeinträchtigungen der Mietsache
 
Keine Pflicht zu Schönheitsreparaturen bei Auszug: isolierte Endrenovierungsklausel unwirksam (23.02.2011)
zum Urteil des BGH vom 12.09.2007 - VIII ZR 316/06
 
Pflichtangaben in E-MAILS (23.02.2011)
Unser Leitfaden für Gewerbetreibende - neu zu beachtende Formvorschriften
 
Aufsichtsratmitglied darf AG nicht entgeltlich beraten (23.02.2011)
zum BGH Urteil vom 20.11.2006 - II ZR 279/05
 
Testamentsgestaltung zur Umgehung des Pflichtteils (23.02.2011)
Der vergiftete Pflichtteilsanspruch durch taktische letztwillige Verfügungen - zum Beschluß des OLG Hamm vom 11.01.2005 - 15 W 391/03
 
Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer verfassungswidrig (23.02.2011)
zum Beschluss des BVerfG vom 31.01.2007 - 1 BvL 10/02
 
Unterhaltspflicht bei Aufnahme selbständiger Tätigkeit (23.02.2011)
Berufung auf Leistungsunfähigkeit eingeschränkt
 
Arbeitgeberpflichten nach AGG (23.02.2011)
Leitfaden - was Arbeitgeber nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz beachten müssen
 
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) (23.02.2011)
Schadensersatzpflicht bei diskriminierender Stellenausschreibung
 
Vergütungspflicht bei einem Praktikum (23.02.2011)
Unser Leitfaden "Praktika" - was Praktikanten und Arbeitgeber wissen sollten
 
Bussgeldkatalog (11.06.2007)
Kurzübersicht der Rechtsfolgen bei Verkehrsverstößen - Bussgeld, Punkte und Fahrverbot
 
Vorsatzannahme bei Geschwindigkeitsüberschreitung (18.10.2006)
Absehen vom Fahrverbot eingeschränkt
 


weiter zur Online-Beratung

weiter zum Online-Inkasso



  Statistik:
 
online:  0
heute:  3
gestern:  30
gesamt:  180583
   
Umfrage | Disclaimer | Datenschutz |