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Sie befinden sich hier : Rechtsgebiete » Miet- und Pachtrecht » Mietminderungs-Tabelle bei Wohnraummängeln

Richtwerte zur Mietzinsminderung bei Gebrauchsbeeinträchtigungen der Mietsache


Weißt das Mietobjekt Mängel auf, welche die gewöhnliche Nutzung zu Wohnzwecken beeinträchtigen, können sich Mieter auf ihr Recht zur Mietzinsminderung berufen. Unser Leitfaden soll Mietern und Vermietern einen groben Überblick verschaffen, in welcher Höhe Abzüge von der Bruttomiete in der Regel zulässig sind, wenn die vermietete Wohnung nicht der vertraglichen oder gewöhnlichen Beschaffenheit entspricht.

Wichtig: die angegebenen Tabellenwerte stellen eine erste Orientierungshilfe dar. Sie können im jeweiligen Einzelfall nach oben und unten abweichen. Der konkrete Minderungsbetrag sollte deshalb stets durch einen Rechtsanwalt überprüft werden, der Sie gleichzeitig über gegebenenfalls bestehende Ausnahmetatbestände beraten kann. Wir übernehmen deshalb für die Tabellenangaben außerhalb eines Mandatsverhältnisses keine Gewähr.


Abflussrohr im Handwaschbecken undicht     1 bis 2 %
Abwasser aus Wohnungen höherer Stockwerke
fließt in die Toilette
          20 %
Abwasserstau, Austritt von Fäkalien aus Badewanne
und WC
          38 %
Antenne defekt - Störung beim Fernsehempfang             5 %
Asbestausstattung mit Gesundheitsstörung           50 %
Außenanlage ungepflegt  kein Mangel
Backofen defekt     2 bis 5 %
Badfließen nicht passend ersetzt              5 %
Badewanne bzw. Dusche nicht nutzbar  20 bis 30 %
Balkon nicht nutzbar    3 bis 15 %
Bauarbeiten in und am Haus, einwirkungsabhängig  10 bis 90 %
Baulärm vom Nachbargrundstück    5 bis 20 %
Bauschutt auf Grundstück            10 %
Briefkasten fehlt              3 %
Dach undicht - gelegentlicher Wassereintritt              5 %
Durchlauferhitzer liefert nicht durchgehend
Warmwasser
             3 %
Durchfeuchtung der Wohnung  10 bis 93 %
Durchschnittstemperatur nicht über 16 ° C  25 bis 30 %
Eingangstüre im Treppenhaus nicht abschließbar               5 %
Einsturzgefahr der Wohnzimmerdecke bei
Wasserschaden
            30 %
Elektrische Anlage fällt aus - kein Licht, Herd und
Warmwasserversorgung
          100 %
Fahrstuhl fällt aus             10 %
Fenster undicht   10 bis 50 %
Fenster nicht verschließbar             10 %
Fenster luftdurchlässig und schwer schließbar             10 %
Fensterscheiben blind    5 bis 15 %
Feiern, häufig und lautstark bis in die Nacht    5 bis 20 %
Feuchtigkeit im Bad             10 %
Feuchtigkeit im Keller               5 %
Feuchtigkeit im Kinderzimmer             10 %
Feuchtigkeit im Schlafzimmer             10 %
Feuchtigkeit mit Schimmelbildung   10 bis 40 %
Formaldehydbelastung, gesundheitsgefährdend              56 %
Fußboden wegen mangelhafter Wärmedämmung
sehr kalt
  10 bis 30 %
Gegensprechanlage defekt               5 %
Gegensprech- und Klingelanlage defekt              10 %
Geruchsbeeinträchtigungen    10 bis 50 %
Hauseingangstür defekt                3 %
Heizung verursacht Geräusche     5 bis 15 %
Heizung nicht ausreichend bei 18 °
im Kinder- oder Schlafzimmer
             20 %
Heizungsausfall, gelegentlich    10 bis 20 %
Heizungsausfall total, während
der Heizperiode
 50 bis 100 %
Heizungstemperatur im Winter unter 20 °               20 %
Isolierung mangelhaft mit 25 prozentigem
Wärmeverlust
              25 %
Kochgerüche, haushaltsüblich im Treppenhaus    kein Mangel
Lärm durch Kinder im üblichen Umfang (z.B.
Schreien von Kleinkindern)
   kein Mangel
Lärm durch Kinder in vermeidbarem Umfang
(z.B. Herumspringen in der Wohnung)
              10 %
Lärm durch störende Nachbarn     10 bis 30 %
Lärmstörung in der Nacht durch Gaststätte     10 bis 40 %
Leitungswasser rostig               10 %
Leitungswasser mit gesundheitsgefährdendem
Nitratgehalt
              10 %
Neubaufeuchtigkeit, soweit nur temporär
nach Einzug
    kein Mangel
PCP- und Lindanbelastungen in der Raumluft
mit Gesundheitsgefahr
    30 bis 50 %
Prostitutionsausübung im Haus, soweit mit
belästigenden Beeinträchtigungen verbunden
    20 bis 25 %
Rattenbefall   50 bis 100 %
Risse in der Wand       5 bis 10 %
Sandkasten fehlt in neuer Wohnanlage                 5 %
Schallisolierung teilweise mangelhaft     10 bis 15 %        
Schimmelbildung     10 bis 20 %
Taubenhaltung mit Belästigungen,
Verunreinigungen und/oder Gesundheitsgefahr
    10 bis 35 %
Teppichboden mangelhaft       5 bis 15 %
Terrasse nicht nutzbar       5 bis 15 %
Treppenhaus ungepflegt       5 bis 20 %
Trittschalldämmung mangelhaft und dadurch
Störgeräusche
    10 bis 20 %
Trockenraum wird vorenthalten                 2 %
Ungezieferbefall     10 bis 30 %
Warmwasserversorgung unzureichend < 40°     10 bis 15 %
Wasserrohr, Lärm bei fließendem Wasser
mehr als 35 db(A)
               10 %
Zigarettenrauch und Essensgerüche
in der Wohnung
               20 %
Zimmer unbenutzbar nach Wassereintritt,
Möbel müssen in anderen Räumen gelagert werden
               50 %
Zugluft infolge undichter Fenster und Türen      10 bis 20 %





Dieser Beitrag gibt die rechtliche Situation nur allgemein und verkürzt wieder. Er erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ersetzt die individuelle Beratung im konkreten Einzelfall nicht. Jegliche Haftung wird trotz sorgfältiger Bearbeitung ausgeschlossen.


Wir beraten und vertreten Sie gerne bei Fragen zum  Mietrecht.


Bitte kontaktieren Sie uns

telefonisch unter:   +49 (0) 7221 / 5151-0
oder
via E-mail an:          marion.mayer@rechtsanwaelte-mayer.de







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