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Bussgeldkatalog

Kurzübersicht der Rechtsfolgen bei Verkehrsverstößen - Bussgeld, Punkte und Fahrverbot



                                                     Wir helfen - falls Sie rot sehen sollten!


Irgendwann trifft es jeden einmal. Sie haben sich verkehrsordnungswidrig verhalten und es droht ein Verwarnungs- oder Bussgeld bzw. ein Punkteeintrag im Verkehrszentralregister oder gar ein Fahrverbot. Damit Sie wissen, mit welchen Konsequenzen Sie rechnen müssen, haben wir Ihnen für die gängigsten Verkehrsordnungswidrigkeiten nach Deliktstyp untergliedert die im Bussgeldkatalog geregelten Rechtsfolgen übersichtlich zusammengefasst.



A.  Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit

Für PKW ohne Anhänger und Motorräder gelten die nachfolgenden Ahndungen:

innerhalb geschlossener Ortschaften (incl. 30 km/h Zone)

bis 10   km/h  €   15,00
11-15   km/h  €   25,00
16-20   km/h  €   35,00
21-25   km/h  €   50,00  1 Punkt
26-30   km/h  €   60,00  3 Punkte
31-40   km/h  € 100,00  3 Punkte  1 Monat Fahrverbot
41-50   km/h  € 125,00  4 Punkte  1 Monat   Fahrverbot
51-60   km/h  € 175,00  4 Punkte  2 Monat   Fahrverbot
61-70   km/h  € 300,00  4 Punkte  3 Monate Fahrverbot
über 70 km/h  € 425,00  4 Punkte  3 Monate Fahrverbot














außerhalb geschlossener Ortschaften (Land- & Bundesstraßen, Autobahnen)

bis 10   km/h

 €   10,00
11-15   km/h  €   20,00
16-20   km/h  €   30,00
21-25   km/h  €   40,00  1 Punkt
26-30   km/h  €   50,00  3 Punkte
31-40   km/h  €   75,00  3 Punkte
41-50   km/h  € 100,00  3 Punkte  1 Monat   Fahrverbot
51-60   km/h  € 150,00  4 Punkte  1 Monat   Fahrverbot
61-70   km/h  € 275,00  4 Punkte  2 Monate Fahrverbot
über 70 km/h  € 375,00  4 Punkte  3 Monate Fahrverbot














Ab 40,00 EUR Geldbusse wird die Geschwindigkeitsüberschreitung mittels Bussgeldbescheid geahndet. Es entstehen dann weitere Gebühren in Höhe von € 25,60.

Ein Fahrverbot wird auch dann verhängt, wenn innerhalb eines Jahres zwei Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 25 km/h festgestellt wurden. Für die Berechnung der Jahresfrist kommt es auf die Rechtskraft des ersten Bussgeldbescheides an.

Bei der Geschwindigkeitsmessung gelten i.d.R. folgende Toleranzabzüge: 3 km/h bei weniger als 100 km/h, ansonsten 3 % vom Messwert. 


B.   Verbotswidriges Überholen:

Verstöße beim Überholen werden wie folgt geahndet:

Nach dem Überholen nicht sobald wie
möglich wieder nach rechts eingeordnet
 €   10,00
Beim Überholen Fahrtrichtungsanzeiger
nicht vorschriftsmässig genutzt
 €   10,00
Nach dem Überholen beim Einordnen
einen Überholten behindert
 €   20,00
Vorschriftswidrig links überholt, obwohl der
Fahrer des vorausfahrenden Fahrzeugs die
Absicht, nach links abzubiegen, angekündigt
und sich eingeordnet hatte
 €   25,00
dito, aber mit Sachbeschädigung  €   30,00
Mit nicht wesentlich höherer Geschwindigkeit
als der zu Überholende überholt
 €   30,00
dito, aber mit Sachbeschädigung  €   35,00
Beim Überholen nicht ausreichenden Seiten-
abstand zu einem anderen Verkehrsteilnehmer
eingehalten
 €   30,00
dito, aber mit Sachbeschädigung  €   35,00
Überholen unter Missachtung des
Verkehrszeichens "Überholverbot"
 €   40,00  1 Punkt
Rechts Überholen außerhalb geschlossener
Ortschaften
 €   50,00  3 Punkte
Überholen bei unklarer Verkehrslage oder
nicht auszuschließender Behinderung des
Gegenverkehrs
 €   50,00  3 Punkte
dito, dabei aber Verkehrszeichen "Überholverbot"
missachtet oder Fahrstreifenbegrenzung überquert
oder überfahren oder der durch Pfeile vorgeschrieb-
enen Fahrtrichtung nicht gefolgt
 €   75,00  4 Punkte
dito, jedoch mit Gefährdung oder Sachbeschädigung  € 125,00  4 Punkte  1 Monat
 Fahrverbot
Überholen unter Missachtung des
Verkehrszeichens "Überholverbot" mit
Gefährdung oder Sachbeschädigung
 € 125,00  4 Punkte  1 Monat
 Fahrverbot



C.   Verstöße bei zu geringem Sicherheitsabstand:

Abstandsverstöße werden unter Berücksichtigung neuester Änderung wie folgt geahndet:

Ohne zwingenden Grund stark gebremst
und andere gefährdet
 €   20,00
dito, aber mit Sachbeschädigung  €   30,00
Sicherheitsabstand unterschritten bei einer
Geschwindigkeit bis 80 km/h
 €   25,00
dito, jedoch mit Gefährdung  €   30,00
dito, jedoch mit Sachbeschädigung  €   35,00
Sicherheitsabstand unterschritten bei einer
Geschwindigkeit von mehr als 80 km/h -
bei Abstand in Metern nicht weniger als 1/4
des Tachowertes
 €   35,00
dito, aber weniger als 5/10 des
halben Tachowertes
 €   40,00  1 Punkt
dito, aber weniger als 4/10 des
halben Tachowertes
 €   60,00  2 Punkte
dito, aber weniger als 3/10 des
halben Tachowertes bei mehr als 100 km/h
 € 100,00  3 Punkte  1 Monat
 Fahrverbot
dito, aber weniger als 2/10 des
halben Tachowertes bei mehr als 100 km/h
 € 150,00  4 Punkte  2 Monate
 Fahrverbot
dito, aber weniger als 1/10 des
halben Tachowertes bei mehr als 100 km/h
 € 200,00  4 Punkte  3 Monate
 Fahrverbot
Sicherheitsabstand unterschritten bei einer
Geschwindigkeit von mehr als 130 km/h
weniger als 5/10 des halben Tachowertes
 €   60,00  2 Punkte
dito, aber weniger als 4/10 des
halben Tachowertes
 € 100,00  3 Punkte
dito, aber weniger als 3/10 des
halben Tachowertes
 € 150,00  4 Punkte  1 Monat
 Fahrverbot
dito, aber weniger als 2/10 des
halben Tachowertes
 € 200,00  4 Punkte  2 Monate
 Fahrverbot
dito, aber weniger als 1/10 des
halben Tachowertes
 € 250,00  4 Punkte  3 Monate
 Fahrverbot



D.  Verstöße gegen Rotlichtzeichen und Vorfahrtsregelungen:

Die Nichtbeachtung von Vorfahrtsregelungen und Rotlichtzeichen zieht folgende Rechtsfolgen nach sich:

an beschilderten Engstellen dem
Gegenverkehr Vorrang nicht gewährt
 €    5,00
an der Haltelinie nicht gehalten  €   10,00
zu schnell an eine Vorfahrtsstraße
herangefahren
 €   10,00
Vorfahrt nicht beachtet und andere
Verkehrsteilnehmer behindert
 €   25,00
an der Haltelinie nicht gehalten und
andere Verkehrsteilnehmer gefährdet
 €   50,00  3 Punkte
Vorfahrt oder Stoppschild nicht beachtet
und andere Verkehrsteilnehmer gefährdet
 €   50,00  3 Punkte  1 Monat
 Fahrverbot
Rotlicht missachtet (bis 1 Sekunde)  €   50,00  3 Punkte
Rotlicht missachtet (bis 1 Sekunde)
mit Gefährdung oder Sachbeschädigung
 € 125,00  4 Punkte  1 Monat
 Fahrverbot
Rotlicht missachtet (länger als 1 Sekunde)  € 125,00  4 Punkte  1 Monat
 Fahrverbot
Rotlicht missachtet (länger als 1 Sekunde)
mit Gefährdung oder Sachbeschädigung
 € 200,00  4 Punkte  1 Monat
 Fahrverbot



E.   Fahren unter Alkohol und Drogen:

Die Teilnahme am Straßenverkehr unter Alkohol- und/oder Drogeneinfluss bedingt folgende rechtliche Konsequenzen:

Verstoß gegen die
0,5 Promillegrenze
 € 250,00  4 Punkte  1 Monat
 Fahrverbot
dito bei bereits einer
Vorentscheidung
 € 500,00  4 Punkte  3 Monate
 Fahrverbot
dito bei bereits mehreren
Vorentscheidungen
 € 750,00  4 Punkte  3 Monate
 Fahrverbot
ab 0,3 Promille bei Anzeichen
von Fahrunsicherheit oder Beteiligung
an einem Unfall
 Geld- oder
 Freiheitsstrafe
 7 Punkte  Entzug der Fahr-
 erlaubnis
ab 1,1 Promille BAK  Geld- oder
 Freiheitsstrafe
 7 Punkte  Entzug der Fahr-
 erlaubnis
Fahren unter Einfluss von
Drogen (Cannabis, Ecstasy u.a.)
 € 250,00  4 Punkte  1 Monat
 Fahrverbot
dito bei bereits einer
Vorentscheidung
 € 500,00  4 Punkte  3 Monate
 Fahrverbot
dito bei bereits mehreren
Vorentscheidungen
 € 750,00  4 Punkte  3 Monate
 Fahrverbot

Fahrten ab 0,3 bis unter 0,5 Promille Blutalkoholkonzentration (BAK) stellen keine Ordnungswidrigkeit dar, soweit die individuelle Fahrtauglichkeit gewährleistet ist. Bei bestehender Fahrunsicherheit oder Unfallbeteiligung ab 0,3 Promille BAK liegt allerdings bereits eine Straftat vor.

Die Teilnahme am Straßenverkehr unter Einfluss harter Drogen erfüllt den Straftatbestand der Straßenverkehrsgefährdung. Auch außerhalb einer Teilnahme am Straßenverkehr führt der Genuss harter Drogen in der Regel zum Entzug der Fahrerlaubnis.

Ein hoher Wert des Cannabis-Abbauproduktes THC-COOH zeigt einen regelmäßigen Konsum an und führt in der Regel ebenfalls zum Entzug der Fahrerlaubnis.



F.   Verstöße gegen Sicherheitsbestimmungen:

Die Missachtung von Sicherheitsvorgaben wird als Ordnungswidrigkeit wie folgt geahndet:

Vor Fahrtantritt Scheiben nicht ausreichend
vom Eis befreit oder freie Sicht aus anderen
Gründen mehr als zulässig eingeschränkt
 € 10,00                
Fahren mit beeinträchtigtem Gehör
(zu laute Musik)
 € 10,00
auf einem Zweirad Schutzhelmpflicht
nicht beachtet
 € 15,00
Sicherheitsgurt nicht angelegt  € 30,00
ein Kind nicht vorschriftsmäßig gesichert
(z.B. mit Gurt, aber ohne Kindersitz)
 € 30,00
mehrere Kinder nicht vorschriftsmäßig
gesichert
 € 35,00
ein Kind im Fahrzeug mitgeführt
ohne jede Sicherung
 € 40,00  1 Punkt
mehrere Kinder im Fahrzeug mitgeführt
ohne jede Sicherung
 € 50,00  1 Punkt
Nutzung eines Mobiltelefons als Kraftfahrer bei
laufendem Motor ohne Freisprecheinrichtung
 € 40,00  1 Punkt
Nutzung eines Mobiltelefons als Radfahrer
ohne Freisprecheinrichtung
 € 25,00
Betrieb eines Fahrzeuges, dessen Ausrüstung
nicht den Witterungsverhältnissen angepaßt ist
(bei Eis und Schnee ohne Winterreifen gefahren)
 € 20,00
dito, aber mit Verkehrsbehinderung  € 40,00  1 Punkt

Neu: Die Pflicht zur Anlegung des Sicherheitsgurtes gilt auch in Reisebussen.





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Letztes Update 11.06.2007 | Copyright© Rechtsanwaelte Mayer 2007 | Seite drucken: Bussgeldkatalog | Seite einem Freund senden: Bussgeldkatalog


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