Impressum | Sitemap | Login |
DeutschEnglishFrenchRussian
HOMEAKTUELLESDOWNLOADNEWSLETTERKONTAKT

Suche:

Rechtsgebiete
Arbeitsrecht
Arztrecht
Baurecht
Ehe- und Familienrecht
Erbrecht
*Erbschaftssteuer und
*Schenkungssteuer
*verfassungswidrig
*Testamentsgestaltung zur
*Umgehung des Pflichtteils
Gesellschaftsrecht
Gewerblicher Rechtsschutz
Miet- und Pachtrecht
Verkehrsrecht
Zivilrecht allg.
Sonstige Leistungen
Online-Dienste
Korrespondenzgemeinschaft


zur Online-Schadensregulierung

diese Seite wurde erstellt mit fastpublish CMS - Content Management System


Sie befinden sich hier : Rechtsgebiete » Erbrecht » Testamentsgestaltung zur Umgehung des Pflichtteils

Testamentsgestaltung zur Umgehung des Pflichtteils

Der vergiftete Pflichtteilsanspruch durch taktische letztwillige Verfügungen - zum Beschluß des OLG Hamm vom 11.01.2005 - 15 W 391/03


Nicht selten stehen Erblasser vor dem Problem, wie der Nachlass vor der Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen geschützt werden kann. Denn der Gesetzgeber sieht den Ausschluß des Pflichtteils durch letztwillige Verfügungen nur in seltenen Ausnahmefällen vor.

Nach der Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm wurde der faktische Ausschluß einer Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen durch taktisch geschickte Gestaltung des Testaments für zulässig beurteilt. Der Senat hat die Sittenwidrigkeit einer solchen testamentarischen Verfügung verneint.

In dem der Entscheidung zugrunde liegenden Fall hatten die verstorbenen kinderlosen Eheleute ein gemeinsames Unternehmen aufgebaut. Um dieses zu erhalten und die erbrechtliche Nachfolge zu regeln, haben die Erblasser ihren Neffen adoptiert und diesem vorab schenkungsweise Anteile an der Gesellschaft übertragen. Später kam es dann zwischen den Erblassern und ihrem Adoptivsohn zu tiefgreifenden Zerwürfnissen, in deren Folge der Adoptivsohn auch im Hinblick auf sein Pflichteilsrecht von jeglicher Erbfolge ausgeschlossen werden sollte. Zu diesem Zwecke haben die Erblasser ein gemeinschaftliches Testament folgenden Inhaltes errichtet:  sie setzten den Sohn des Adoptierten als Vorerben und einen eingetragenen Verein als Nacherben ein. Den Nacherbfall bestimmten sie so, dass das gesamte Erbe an den Verein fällt, wenn der Adoptivsohn Pflichtteilsansprüche geltend macht oder diesem aufgrund anderer Umstände Vermögenswerte aus dem Nachlass zufließen. Faktisch führte diese Testamentsgestaltung dazu, dass der Adoptivsohn weder Pflichtteilsansprüche geltend machen noch auf anderem Wege an dem Nachlass teilhaben konnte, ohne dem eigenen Sohn das Vorerbe zu entziehen. In der Regel dürfte diese Gestaltung bewirken, dass der Pflichtteil nicht geltend gemacht wird, will der Pflichtteilsberechtigte dem nahestehenden Vorerben nicht das Erbe entziehen.

Im zugrunde liegenden Fall verlangte der Adoptivsohn gleichwohl seinen Pflichtteil. Der Nacherbfall trat ein, der Sohn verlor das Vorerbe. Dieser wandte daraufhin gerichtlich ein, das Testament sei bezogen auf die Bestimmungen des Nacherbfalles sittenwidrig, denn die Regelung versetze den Adoptivsohn in einen unüberbrückbaren Gewissenskonflikt zwischen der Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen und dem Erhalt des Erbes für seinen eigenen Sohn.

Der Senat ist dieser Argumentation nicht gefolgt. Die gewählte Testamentsgestaltung beeinträchtigt die geschützten Rechtspositionen der Beteiligten nicht, denn die Erblasser hätten den als Nacherben begünstigten Verein auch unmittelbar als Erben einsetzen können. Den Vorerben brauchten sie somit nicht zu bedenken. Deshalb gehe mit der Einsetzung des Vorerben kein Entscheidungskonflikt einher, der zu einer Sittenwidrigkeit führe.

Das Beispiel zeigt, wie sich durch gestalterische Möglichkeiten taktische Anreize zum Verzicht auf den Pflichtteil setzen lassen.





Dieser Beitrag gibt die rechtliche Situation nur allgemein und verkürzt wieder. Er erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ersetzt die individuelle Beratung im konkreten Einzelfall nicht. Jegliche Haftung wird trotz sorgfältiger Bearbeitung ausgeschlossen.


Wir beraten und vertreten Sie gerne bei Fragen zur Testamentsgestaltung, zum Pflichtteilsrecht und zum Erbrecht.


Bitte kontaktieren Sie uns

telefonisch unter:   +49 (0) 7221 / 5151-0
oder
via E-mail an:          marion.mayer@rechtsanwaelte-mayer.de






Übersicht Übersicht: AKTUELLES


Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer verfassungswidrig  zurueck: Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer verfassungswidrig vor: Aufsichtsratmitglied darf AG nicht entgeltlich beraten Aufsichtsratmitglied darf AG nicht entgeltlich beraten


Letztes Update 23.02.2011 | Copyright© Rechtsanwaelte Mayer 2007 | Seite drucken: Testamentsgestaltung zur Umgehung des Pflichtteils | Seite einem Freund senden: Testamentsgestaltung zur Umgehung des Pflichtteils


Aktuelles
mayer Rechtsanwälte mit neuem Internetauftritt (21.05.2018)
dank fastpublish CMS jetzt noch leistungsfähiger
 
Neue Düsseldorfer Tabelle - Stand 01. Januar 2011 (25.02.2011)
Unterhaltsbedarfssätze zum 01.01.2011 modifiziert
 
Keine Zahlungspflicht bei Nutzung dubioser Internetangebote (23.02.2011)
AG München entschärft Internet-Vertragsfallen unseriöser Anbieter
 
Rechtsstaatsprinzip verpflichtet die Instanzgerichte zur Parteivernehmung und Parteianhörung (23.02.2011)
zum Beschluss des BAG vom 22.05.2007 - 3 AZN 1155/06
 
BGH verpflichtet Telefongesellschaften zur Auskunft gegenüber Verbrauchern bei unverlangt zugesandten Werbe-SMS (23.02.2011)
zum Urteil des BGH vom 19.07.2007 - I ZR 191/04
 
Alkoholverbot für Fahranfänger und Fahranfängerinnen (23.02.2011)
Aktuelle Gesetzgebung - der neue § 24c StVG: sein Inhalt und die Rechtsfolgen bei Verstößen
 
Kündigung des Mietverhältnisses nach Falschberatung durch den Mieterschutzverein rechtmäßig (23.02.2011)
zum BGH Urteil vom 25.10.2006 - VIII ZR 102/06
 
Mietminderungs-Tabelle bei Wohnraummängeln (23.02.2011)
Richtwerte zur Mietzinsminderung bei Gebrauchsbeeinträchtigungen der Mietsache
 
Keine Pflicht zu Schönheitsreparaturen bei Auszug: isolierte Endrenovierungsklausel unwirksam (23.02.2011)
zum Urteil des BGH vom 12.09.2007 - VIII ZR 316/06
 
Pflichtangaben in E-MAILS (23.02.2011)
Unser Leitfaden für Gewerbetreibende - neu zu beachtende Formvorschriften
 
Aufsichtsratmitglied darf AG nicht entgeltlich beraten (23.02.2011)
zum BGH Urteil vom 20.11.2006 - II ZR 279/05
 
Testamentsgestaltung zur Umgehung des Pflichtteils (23.02.2011)
Der vergiftete Pflichtteilsanspruch durch taktische letztwillige Verfügungen - zum Beschluß des OLG Hamm vom 11.01.2005 - 15 W 391/03
 
Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer verfassungswidrig (23.02.2011)
zum Beschluss des BVerfG vom 31.01.2007 - 1 BvL 10/02
 
Unterhaltspflicht bei Aufnahme selbständiger Tätigkeit (23.02.2011)
Berufung auf Leistungsunfähigkeit eingeschränkt
 
Arbeitgeberpflichten nach AGG (23.02.2011)
Leitfaden - was Arbeitgeber nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz beachten müssen
 
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) (23.02.2011)
Schadensersatzpflicht bei diskriminierender Stellenausschreibung
 
Vergütungspflicht bei einem Praktikum (23.02.2011)
Unser Leitfaden "Praktika" - was Praktikanten und Arbeitgeber wissen sollten
 
Bussgeldkatalog (11.06.2007)
Kurzübersicht der Rechtsfolgen bei Verkehrsverstößen - Bussgeld, Punkte und Fahrverbot
 
Vorsatzannahme bei Geschwindigkeitsüberschreitung (18.10.2006)
Absehen vom Fahrverbot eingeschränkt
 


weiter zur Online-Beratung

weiter zum Online-Inkasso



  Statistik:
 
online:  0
heute:  5
gestern:  29
gesamt:  167476
   
Umfrage | Disclaimer | Datenschutz |