/>Kündigung ist eine einseitige in die Zukunft wirkende Beendigung von Dauerschuldverhältnissen (z.B. von Arbeits-, Darlehns- oder Mietverträgen). Sie kann außerordentlich (meist fristlos aus wichtigem Grund) oder ordentlich (nach den vertraglich geregelten Fristen) erfolgen. Voraussetzung für ihre Wirksamkeit ist, dass dem Kündigenden ein entsprechendes Gestaltungsrecht zusteht.
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/>Als einseitiges Rechtsgeschäft erfolgt die Kündigung durch empfangsbedürftige Willenserklärung (Kündigungserklärung), die vielfach Schriftform bedingt. Sie wird mit Zugang beim Erklärungsempfänger (Vertragspartner) wirksam und darf nicht unter einer Bedingung stehen.
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/>Dieser
Beitrag
gibt
die
rechtliche
Situation
nur
allgemein
und
verkürzt
wieder.
Er
erhebt
keinen
Anspruch
auf
Vollständigkeit
und
ersetzt
die
individuelle
Beratung
im
konkreten
Einzelfall
nicht.
Jegliche
Haftung
wird
trotz
sorgfältiger
Bearbeitung
ausgeschlossen.
/>
/>
/>Wir
beraten
und
vertreten
Sie
gerne
bei
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zur
Rechtswirksamkeit
einer
Kündigung.
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Sie
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