/>
/>Die
Patientenverfügung
stellt
eine
Willenserklärung
dar,
mit
welcher
die
erklärende
Person
im
Falle
ihrer
Einwilligungs-
und/oder
Entscheidungsunfähigkeit
antizipiert
Vorgaben
trifft,
medizinische
Behandlungen
nach
den
eigenen
persönlichen
Vorstellungen
vorzunehmen
oder
zu
unterlassen.
Sinnvollerweise sollte
die
Patientenverfügung
trotz
prinzipieller
Formfreiheit
eigenhändig
schriftlich
verfasst
und
hinterlegt
sein,
damit
ihr
Inhalt
beweisbar
ist.
/>
/>Wirksame,
im
Zustand
der
Geschäfts-
und
Einwilligungsfähigkeit
erteilte
Vorgaben
an
Betreuer,
Ärzte
oder
einen
Bevollmächtigten
sind
verbindlich,
soweit
der
Wille
des
erklärenden
Patienten
eindeutig
und
sicher
für
die
jeweilige
konkrete
Behandlungssituation
festgestellt
werden
kann.
Um
dies
bezogen
auf
die
unterschiedlichsten
Krankheits-
und
Behandlungssituationen
zu
gewährleisten,
sollte
die
Patientenverfügung
unter
fachkundiger
Anleitung
erstellt
werden.
/>
/>Zu
unterscheiden
ist
die
Patientenverfügung
von
der
href="vorsorgevollmacht-_165.html">Vorsorgevollmacht,
wo
nicht
der
eigene
Wille
zum
Ausdruck
gebracht
sondern
ein
Dritter
ermächtigt
wird,
anstelle
des
einwilligungsunfähigen
Patienten
zu
entscheiden.
Es
ist
deshalb
ratsam,
Patientenverfügung
und
href="vorsorgevollmacht-_165.html">Vorsorgevollmacht zu
verbinden.
/>
/>
/>Dieser Beitrag gibt die rechtliche Situation nur allgemein und verkürzt wieder. Er erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ersetzt die individuelle Beratung im konkreten Einzelfall nicht. Jegliche Haftung wird trotz sorgfältiger Bearbeitung ausgeschlossen.
/>
/>
/>Wir beraten und vertreten Sie gerne bei Fragen zur Patientenverfügung und href="vorsorgevollmacht-_165.html">Vorsorgevollmacht, Testamentsgestaltung sowie zum Erbrecht.
/>
/>
/>Bitte kontaktieren Sie uns
/>
/>telefonisch unter: color="#006699">+49 (0) 7221 / 5151-0
/>oder
/>via E-mail an: href="mailto:marion.mayer@rechtsanwaelte-mayer.de"> color="#006699">marion.mayer@rechtsanwaelte-mayer.de
/>
/>
/>
/>
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