Impressum | Sitemap | Login |
DeutschEnglishFrenchRussian
HOMEAKTUELLESDOWNLOADNEWSLETTERKONTAKT

Suche:

Rechtsgebiete
Sonstige Leistungen
Online-Dienste
Korrespondenzgemeinschaft


zur Online-Schadensregulierung

diese Seite wurde erstellt mit fastpublish CMS - Content Management System


Abstraktionsprinzip


Das Abstraktionsprinzip ist ein allgemeiner Grundsatz des deutschen Zivilrechtes und im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) fest verankert. Es beruht auf dem sog. Trennungsprinzip, wonach ein einheiltlicher Lebenssachverhalt (z.B. der Kauf eines Pkws) unter verschiedenen Bezugssystemen betrachtet wird. Rechtlich stellt jedes Bezugssystem einen getrennten Vorgang dar. Zur Verdeutlichung:

Der Kaufvertrag nach § 433 BGB stellt als 1. Vorgang das sog. Verpflichtungsgeschäft dar mit dem Inhalt, dass sich Käufer und Verkäufer darüber einig sind, das Eigentum und den Besitz an dem Pkw gegen Zahlung des Kaufpreises zu übertragen. Man bezeichnet diesen Vorgang als die schuldrechtliche Verpflichtung. Sie ist geregelt im Schuldrecht.

In der nächsten Stufe (2. Vorgang) - auch Verfügungsgeschäft genannt - übergibt der Käufer dem Verkäufer den Kaufpreis in Geld, wobei sich beide Parteien darüber einig sind, dass die Zahlung in Erfüllung der Verpflichtung aus dem Kaufvertrag erfolgt und der Verkäufer Eigentümer des Geldes wird.

Der Verkäufer übergibt daraufhin (3. Vorgang) den Pkw dem Kaüfer (Besitzübertragung) und beide sind sich ebenfalls darüber einig, dass das Eigentum auf den Käufer übergehen soll. Die Vorgänge 2 und 3 werden als sachenrechtliche Verfügungen bezeichnet, sie sind im Sachenrecht geregelt.

Das Abstraktionsprinzip besagt nun, dass die abstrakten Verfügungen (2. und 3. Vorgang) auch dann wirksam sind, wenn das kausale Verpflichtungsgeschäft (1. Vorgang) unwirksam sein sollte. In diesem Falle sind die zunächst wirksamen Verfügungen nach Bereicherungsrecht rückabzuwickeln.




Dieser Beitrag gibt die rechtliche Situation nur allgemein und verkürzt wieder. Er erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ersetzt die individuelle Beratung im konkreten Einzelfall nicht. Jegliche Haftung wird trotz sorgfältiger Bearbeitung ausgeschlossen.


Wir beraten und vertreten Sie gerne bei Fragen zum Schuld- und Sachenrecht und/oder zum allgemeinen Zivilrecht.


Bitte kontaktieren Sie uns

telefonisch unter:  
+49 (0) 7221 / 5151-0
oder
via E-mail an:          
marion.mayer@rechtsanwaelte-mayer.de






Titel: Abstraktionsprinzip Abstraktionsprinzip
Begriff(e): Abstraktionsprinzip Abstraktionsprinzip
Interne Suche: Abstraktionsprinzip Abstraktionsprinzip
Übersichtsseite: Abstraktionsprinzip




Letztes Update 24.02.2011 | Copyright© Rechtsanwaelte Mayer 2007 | Seite drucken: Abstraktionsprinzip | Seite einem Freund senden: Abstraktionsprinzip


Aktuelles
mayer Rechtsanwälte mit neuem Internetauftritt (21.05.2018)
dank fastpublish CMS jetzt noch leistungsfähiger
 
Neue Düsseldorfer Tabelle - Stand 01. Januar 2011 (25.02.2011)
Unterhaltsbedarfssätze zum 01.01.2011 modifiziert
 
Keine Zahlungspflicht bei Nutzung dubioser Internetangebote (23.02.2011)
AG München entschärft Internet-Vertragsfallen unseriöser Anbieter
 
Rechtsstaatsprinzip verpflichtet die Instanzgerichte zur Parteivernehmung und Parteianhörung (23.02.2011)
zum Beschluss des BAG vom 22.05.2007 - 3 AZN 1155/06
 
BGH verpflichtet Telefongesellschaften zur Auskunft gegenüber Verbrauchern bei unverlangt zugesandten Werbe-SMS (23.02.2011)
zum Urteil des BGH vom 19.07.2007 - I ZR 191/04
 
Alkoholverbot für Fahranfänger und Fahranfängerinnen (23.02.2011)
Aktuelle Gesetzgebung - der neue § 24c StVG: sein Inhalt und die Rechtsfolgen bei Verstößen
 
Kündigung des Mietverhältnisses nach Falschberatung durch den Mieterschutzverein rechtmäßig (23.02.2011)
zum BGH Urteil vom 25.10.2006 - VIII ZR 102/06
 
Mietminderungs-Tabelle bei Wohnraummängeln (23.02.2011)
Richtwerte zur Mietzinsminderung bei Gebrauchsbeeinträchtigungen der Mietsache
 
Keine Pflicht zu Schönheitsreparaturen bei Auszug: isolierte Endrenovierungsklausel unwirksam (23.02.2011)
zum Urteil des BGH vom 12.09.2007 - VIII ZR 316/06
 
Pflichtangaben in E-MAILS (23.02.2011)
Unser Leitfaden für Gewerbetreibende - neu zu beachtende Formvorschriften
 
Aufsichtsratmitglied darf AG nicht entgeltlich beraten (23.02.2011)
zum BGH Urteil vom 20.11.2006 - II ZR 279/05
 
Testamentsgestaltung zur Umgehung des Pflichtteils (23.02.2011)
Der vergiftete Pflichtteilsanspruch durch taktische letztwillige Verfügungen - zum Beschluß des OLG Hamm vom 11.01.2005 - 15 W 391/03
 
Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer verfassungswidrig (23.02.2011)
zum Beschluss des BVerfG vom 31.01.2007 - 1 BvL 10/02
 
Unterhaltspflicht bei Aufnahme selbständiger Tätigkeit (23.02.2011)
Berufung auf Leistungsunfähigkeit eingeschränkt
 
Arbeitgeberpflichten nach AGG (23.02.2011)
Leitfaden - was Arbeitgeber nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz beachten müssen
 
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) (23.02.2011)
Schadensersatzpflicht bei diskriminierender Stellenausschreibung
 
Vergütungspflicht bei einem Praktikum (23.02.2011)
Unser Leitfaden "Praktika" - was Praktikanten und Arbeitgeber wissen sollten
 
Bussgeldkatalog (11.06.2007)
Kurzübersicht der Rechtsfolgen bei Verkehrsverstößen - Bussgeld, Punkte und Fahrverbot
 
Vorsatzannahme bei Geschwindigkeitsüberschreitung (18.10.2006)
Absehen vom Fahrverbot eingeschränkt
 


weiter zur Online-Beratung

weiter zum Online-Inkasso



  Statistik:
 
online:  0
heute:  6
gestern:  78
gesamt:  180167
   
Umfrage | Disclaimer | Datenschutz |