Abmahnung
Schriftliche Sanktion des Arbeitgebers auf ein Fehlverhalten des Arbeitnehmers mit Beanstandungs- und Warnfunktion. Die
Abmahnung wird zur Personalakte genommen und dient im Wiederholungsfalle zur Vorbereitung einer verhaltensbedingten Kündigung.
Bei unberechtigter
Abmahnung kann der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber verlangen, die
Abmahnung aus der Personalakte zu entfernen.
Dieser Beitrag gibt die rechtliche Situation nur allgemein und verkürzt wieder. Er erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ersetzt die individuelle Beratung im konkreten Einzelfall nicht. Jegliche Haftung wird trotz sorgfältiger Bearbeitung ausgeschlossen.
Wir beraten und vertreten Sie gerne bei arbeitsrechtlichen Problemen und bei Fragen zur
Abmahnung.
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Letztes Update 24.02.2011 | Copyright© Rechtsanwaelte Mayer 2007 |
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