Corporation
Die
Corporation ist eine Unternehmens- / Gesellschaftsform nach US-amerikanischem Recht. Sie entspricht weitestgehend der Aktiengesellschaft (AG) in Deutschland. Als juristische Person ist die
Corporation Träger von Rechten und Pflichten. Ihre Anteilseigner sind der oder die Aktionäre, ihr Organ der Aufsichtsrat (Board of Directors), wovon die Geschäftsführung einem Mitglied des Aufsichtsrates, dem Generaldirektor (Chairman of the Board) untersteht.
Die gesetzlichen Bestimmungen zur Gründung und Führung einer
Corporation sowie zu ihrem Stammkapital richten sich nach dem Recht des jeweiligen US-Bundesstaates. Dies bedeutet, dass innerhalb der USA unterschiedliche gesetzliche Regularien für die
Corporation bestehen.
Die
Corporation kann in Europa tätig und in das Handelsregister eingetragen werden. Nach dem Haager Abkommen vom 05.10.1961 existieren zwischen den USA und allen westeuropäischen Ländern verpflichtende Abkommen, die jeweiligen Gesellschaftsformen gegenseitig anzuerkennen. Die Anerkennung erfolgt regelmässig über Apostillen im US-Gründungsstaat.
Die
Corporation wird wie die
Limited inzwischen auch in deutsche Handelsregister eingetragen.
Dieser Beitrag gibt die rechtliche Situation nur allgemein und verkürzt wieder. Er erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ersetzt die individuelle Beratung im konkreten Einzelfall nicht. Jegliche Haftung wird trotz sorgfältiger Bearbeitung ausgeschlossen.
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Letztes Update 24.02.2011 | Copyright© Rechtsanwaelte Mayer 2007 |
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