Verkehrszentralregister
Das Verkehrszentralregister ist eine zentral vom Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg geführte Kartei zur Erfassung von Verkehrsteilnehmern, die Verkehrsstraftaten oder Verkehrsordnungswidrigkeiten begangen haben. Die §§ 28 ff. Straßenverkehrsgesetz (StVG) enthalten die maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen zur Führung des Verkehrszentralregisters.
Das Verkehrszentralregister speichert Daten, die zur Beurteilung der Eignung und Befähigung sowie zur Prüfung der Berechtigung von Verkehrsteilnehmern zum Führen von Kraftfahrzeugen erforderlich sind. Neben Verkehrsordnungswidrigkeiten, die nach der sog. Punktetabelle geahndet werden, sind im Verkehrszentralregister insbesondere Entziehungen der Fahrerlaubnis und Sperrfristen für die Wiedererteilung eingetragen.
Innerhalb der Punktetabelle werden bei Verkehrsordnungswidrigkeiten je nach Schwere zwischen 1 und 4 Punkten, bei Verkehrsstraftaten zwischen 5 und 7 Punkten eingetragen. Bei Erreichen von 8 Punkten wird der Betroffene kostenpflichtig ermahnt und auf die Möglichkeit eines freiwilligen Punkteabbaus hingewiesen. Eine Reduzierung der Punktezahl ist durch erfolgreiche Teilnahme an einem Aufbauseminar für Punkteauffällige (ASP) möglich. Bei einem Punktestand von nicht mehr als 8 Punkten lassen sich so 4 Punkte, bei einem Punktestand zwischen 9 und 13 zwei Punkte abbauen. Ab 14 Punkte ist die Teilnahme am ASP Pflicht, ohne dass es zu einem Punkteabzug kommt.
Die Eintragungen werden nach vorgegebenen Fristen gelöscht. In zwei Jahren bei Verkehrsordnungswidirgkeiten und in fünf Jahren bei Verkehrsstraftaten mit Ausnahme solcher Straftaten, die im Zusammenhang mit der Einnahme von Alkohol und Drogen stehen. Hier beträgt die Löschungsfrist zehn Jahre.
Es ist aber auf die sog. Tilgungshemmung zu achten, wonach die Löschungsfrist erst mit der letzten Eintragung zu laufen beginnt. Falls kurz vor dem Ende der Löschungsfrist ein neuer Eintrag hinzukommt, kann es sinnvoll sein, mit der Einlegung von Rechtsmitteln diese Eintragung solange zu verzögern, bis ältere Eintragungen gelöscht sind.
Dieser Beitrag gibt die rechtliche Situation nur allgemein und verkürzt wieder. Er erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ersetzt die individuelle Beratung im konkreten Einzelfall nicht. Jegliche Haftung wird trotz sorgfältiger Bearbeitung ausgeschlossen.
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Letztes Update 24.02.2011 | Copyright© Rechtsanwaelte Mayer 2007 |
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