/>Eine
Willenserklärung
ist
die
auf
einen
rechtlichen
Erfolg
gerichtete
Willensäußerung.
Sie
ist
unverzichtbarer
Bestandteil
jeglichen
rechtsgeschäftlichen
Handelns.
/>
/>Eine
wirksame
Willenserklärung
besteht
aus
einem
äußeren
und
einem
inneren
Erklärungstatbestand:
- die Handlung muss erkennbar willentlich erfolgen und von einem Rechtsbindungswillen getragen sein (äußerer Erklärungstatbestand)
- der Erklärende muss einen inneren Handlungswillen haben (innerer Erklärungstatbestand)
Voraussetzung für das Wirksamwerden einer Willenserklärung ist des weiteren ihr Zugang beim Erklärungsempfänger. Das bloße Schweigen stellt deshalb grundsätzlich keine Willenserklärung dar (Ausnahme hiervon: das sog. kaufmännische Bestätigungsschreiben).
/>
/>Willenserklärungen unterliegen dem Recht zur Anfechtung. Ihre gesetzlichen Regelungen befinden sich in den §§ 116 ff. BGB
/>
/>
/>
/>
/>
/>Dieser
Beitrag
gibt
die
rechtliche
Situation
nur
allgemein
und
verkürzt
wieder.
Er
erhebt
keinen
Anspruch
auf
Vollständigkeit
und
ersetzt
die
individuelle
Beratung
im
konkreten
Einzelfall
nicht.
Jegliche
Haftung
wird
trotz
sorgfältiger
Bearbeitung
ausgeschlossen.
/>
/>
/>Wir
beraten
und
vertreten
Sie
gerne
bei
Fragen
zum
Vertragsrecht
und/oder
allgemeinen
Zivilrecht.
/>
/>
/>Bitte
kontaktieren
Sie
uns
/>
/>telefonisch
unter:
color="#006699">+49
(0)
7221
/
5151-0
/>oder
/>via
E-mail
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/>
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