Zugewinnausgleich
Als Zugewinnausgleich wird im Familienrecht bei Beendigung des gesetzlichen Güterstandes der Zugewinngemeinschaft (durch Scheidung, vertragliche Vereinbarung oder Tod eines Ehegatten) die Ausgleichung des während der Ehezeit erzielten Zugewinns bezeichnet.
Der Zugewinn ist hierbei der Betrag, um den das Endvermögen eines Ehegatten bei Beendigung des gesetzlichen Güterstandes der Zugewinngemeinschaft das Anfangsvermögen übersteigt [ Zugewinn = Endvermögen - Anfangsvermögen ].
Die gesetzlichen Regelungen des Zugewinnausgleichs sind unterschiedlich bei Beendigung des Güterstandes durch den Tod eines Ehegatten oder in anderen Fällen, insbesondere der Ehescheidung.
Dieser Beitrag gibt die rechtliche Situation nur allgemein und verkürzt wieder. Er erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ersetzt die individuelle Beratung im konkreten Einzelfall nicht. Jegliche Haftung wird trotz sorgfältiger Bearbeitung ausgeschlossen.
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Letztes Update 24.02.2011 | Copyright© Rechtsanwaelte Mayer 2007 |
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