Impressum | Sitemap | Login |
DeutschEnglishFrenchRussian
HOMEAKTUELLESDOWNLOADNEWSLETTERKONTAKT

Suche:

Rechtsgebiete
Sonstige Leistungen
Online-Dienste
Korrespondenzgemeinschaft


zur Online-Schadensregulierung

diese Seite wurde erstellt mit fastpublish CMS - Content Management System


invitatio ad offerendum


Der lateinische Rechtsbegriff invitatio ad offerendum bezeichnet im deutschen Zivilrecht die Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes. Umgangssprachlich wird hierunter eine Anpreisung verstanden.

Die invitatio ad offerendum unterscheidet sich von einem normalen Kaufvertrag dadurch, dass der Verkäufer initiativ gerade kein Angebot abgibt sondern den potentiellen Käufer seinerseits zur Abgabe eines Angebotes einlädt.

Klassisches Beispiel sind die Schaufensterauslagen in Einzelhandelsgeschäften. Der Ladeninhaber will sich gerade nicht dazu verpflichten, für die Preise oder das Vorhandensein der Ware einzustehen. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Veräußerung des Ausstellungsstücks.

Die Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes kann aber ein vorvertragliches Schuldverhältniss begründen und eine Schadensersatzpflicht aus culpa in contrahendo entstehen lassen.





Dieser Beitrag gibt die rechtliche Situation nur allgemein und verkürzt wieder. Er erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ersetzt die individuelle Beratung im konkreten Einzelfall nicht. Jegliche Haftung wird trotz sorgfältiger Bearbeitung ausgeschlossen.


Wir beraten und vertreten Sie gerne bei Fragen zum Vertragsrecht und/oder allgemeinen Zivilrecht.


Bitte kontaktieren Sie uns

telefonisch unter:   +49 (0) 7221 / 5151-0
oder
via E-mail an:          marion.mayer@rechtsanwaelte-mayer.de






Titel: invitatio ad offerendum invitatio ad offerendum
Begriff(e): invitatio ad offerendum invitatio ad offerendum
Interne Suche: invitatio ad offerendum invitatio ad offerendum
Übersichtsseite: invitatio ad offerendum




Letztes Update 24.02.2011 | Copyright© Rechtsanwaelte Mayer 2007 | Seite drucken: invitatio ad offerendum | Seite einem Freund senden: invitatio ad offerendum


Aktuelles
mayer Rechtsanwälte mit neuem Internetauftritt (21.05.2018)
dank fastpublish CMS jetzt noch leistungsfähiger
 
Neue Düsseldorfer Tabelle - Stand 01. Januar 2011 (25.02.2011)
Unterhaltsbedarfssätze zum 01.01.2011 modifiziert
 
Keine Zahlungspflicht bei Nutzung dubioser Internetangebote (23.02.2011)
AG München entschärft Internet-Vertragsfallen unseriöser Anbieter
 
Rechtsstaatsprinzip verpflichtet die Instanzgerichte zur Parteivernehmung und Parteianhörung (23.02.2011)
zum Beschluss des BAG vom 22.05.2007 - 3 AZN 1155/06
 
BGH verpflichtet Telefongesellschaften zur Auskunft gegenüber Verbrauchern bei unverlangt zugesandten Werbe-SMS (23.02.2011)
zum Urteil des BGH vom 19.07.2007 - I ZR 191/04
 
Alkoholverbot für Fahranfänger und Fahranfängerinnen (23.02.2011)
Aktuelle Gesetzgebung - der neue § 24c StVG: sein Inhalt und die Rechtsfolgen bei Verstößen
 
Kündigung des Mietverhältnisses nach Falschberatung durch den Mieterschutzverein rechtmäßig (23.02.2011)
zum BGH Urteil vom 25.10.2006 - VIII ZR 102/06
 
Mietminderungs-Tabelle bei Wohnraummängeln (23.02.2011)
Richtwerte zur Mietzinsminderung bei Gebrauchsbeeinträchtigungen der Mietsache
 
Keine Pflicht zu Schönheitsreparaturen bei Auszug: isolierte Endrenovierungsklausel unwirksam (23.02.2011)
zum Urteil des BGH vom 12.09.2007 - VIII ZR 316/06
 
Pflichtangaben in E-MAILS (23.02.2011)
Unser Leitfaden für Gewerbetreibende - neu zu beachtende Formvorschriften
 
Aufsichtsratmitglied darf AG nicht entgeltlich beraten (23.02.2011)
zum BGH Urteil vom 20.11.2006 - II ZR 279/05
 
Testamentsgestaltung zur Umgehung des Pflichtteils (23.02.2011)
Der vergiftete Pflichtteilsanspruch durch taktische letztwillige Verfügungen - zum Beschluß des OLG Hamm vom 11.01.2005 - 15 W 391/03
 
Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer verfassungswidrig (23.02.2011)
zum Beschluss des BVerfG vom 31.01.2007 - 1 BvL 10/02
 
Unterhaltspflicht bei Aufnahme selbständiger Tätigkeit (23.02.2011)
Berufung auf Leistungsunfähigkeit eingeschränkt
 
Arbeitgeberpflichten nach AGG (23.02.2011)
Leitfaden - was Arbeitgeber nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz beachten müssen
 
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) (23.02.2011)
Schadensersatzpflicht bei diskriminierender Stellenausschreibung
 
Vergütungspflicht bei einem Praktikum (23.02.2011)
Unser Leitfaden "Praktika" - was Praktikanten und Arbeitgeber wissen sollten
 
Bussgeldkatalog (11.06.2007)
Kurzübersicht der Rechtsfolgen bei Verkehrsverstößen - Bussgeld, Punkte und Fahrverbot
 
Vorsatzannahme bei Geschwindigkeitsüberschreitung (18.10.2006)
Absehen vom Fahrverbot eingeschränkt
 


weiter zur Online-Beratung

weiter zum Online-Inkasso



  Statistik:
 
online:  0
heute:  3
gestern:  30
gesamt:  180583
   
Umfrage | Disclaimer | Datenschutz |