Impressum | Sitemap | Login |
DeutschEnglishFrenchRussian
HOMEAKTUELLESDOWNLOADNEWSLETTERKONTAKT

Suche:

Rechtsgebiete
Sonstige Leistungen
Online-Dienste
Kostenrechner (RVG)
Prozessfinanzierung
Prozesskostenhilfe
Rechtschutzversicherung
Korrespondenzgemeinschaft


zur Online-Schadensregulierung

diese Seite wurde erstellt mit fastpublish CMS - Content Management System


... denn ein Anwalt kostet weniger als keiner!


Seien Sie sparsam, schalten Sie Ihren Anwalt ein!


Was Sie über Kosten und Gebühren wissen sollten:

Gute Leistung hat einen Preis. Einen fairen Preis, mit dem Sie und wir leben können. Denn wir wollen, dass Ihr gutes Recht auch bezahlbar bleibt. Deshalb bringen wir Ihnen die Grundlagen unserer Vergütungsmaxime ein wenig näher. Damit Sie wissen, warum ein Anwalt weniger kostet als keiner!


1. Wann wir für unsere Mandanten zum Nulltarif arbeiten:

In der Regel immer dann, wenn unsere Gebühren von Ihrem Gegner, Ihrer Rechtsschutzversicherung, einem Prozessfinanzierer oder von der Staatskasse getragen werden. Und diese Fälle sind keine Seltenheit. Ein paar Beispiele sollen Ihnen dies verdeutlichen:

  • Sie sind unverschuldet Opfer eines Verkehrsunfalls geworden. Scheuen Sie sich nicht, Ihren materiellen Schaden und/oder Personenschaden schnellstmöglich von versierten Verkehrsanwälten regulieren zu lassen. Denn die Rechtsverfolgungskosten sind bei Unfallereignissen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland immer nach § 3 Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) von der Haftpflichtversicherung Ihres Unfallgegners zu erstatten. Mit einem Verkehrsanwalt an Ihrer Seite erhalten Sie regelmässig wesentlich höhere Schadensersatzzahlungen als Geschädigte ohne fachlich versierten Rechtsbeistand. Wie das geht, erfahren Sie hier.

  • Sie haben sich für eine Verkehrsordnungswidrigkeit zu verantworten und bereits eine Anhörung oder einen Bussgeldbescheid erhalten. Im Falle einer bestehenden Verkehrsrechtsschutzversicherung ist Ihre versierte Verteidigung für Sie kostenfrei oder höchstens auf einen eventuellen Selbstbehalt beschränkt. Und wenn Sie freigesprochen werden, hat die Staatskasse für Ihre Kosten einzustehen.

  • Ihr Schuldner hat auf die erste Mahnung noch immer nicht bezahlt. Nachdem Sie selbst die Verzugsvoraussetzungen geschaffen haben, sollten Sie schnellstens einen Anwalt mit der weiteren Beitreibung beauftragen, denn ab jetzt hat Ihr Schuldner auch die Kosten Ihres Anwaltes als Verzugsschaden zu übernehmen. Wie das geht, erfahren Sie hier.

  • Sie führen als Kläger oder Beklagter einen Zivilprozess. Bei vollem Obsiegen hat Ihr Gegner nach erfolgreichem Verfahrensabschluss Ihre Anwaltskosten zu übernehmen. Dies erfolgt nach Abschluss des Erkenntnisverfahrens im sog. Kostenfestsetzungsverfahren.

    Kostenfreiheit besteht des weiteren bei Inanspruchnahme Ihrer Rechtsschutzversicherung, von Prozesskostenhilfe oder eines Prozessfinanzierers. Hierzu informieren wir Sie gesondert auf den am Ende dieser Seite folgenden Unterseiten.
     

2. Und falls wir für Sie nicht zum Nulltarif arbeiten können und dürfen:

Der Gesetzgeber hat in § 49b der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) kostenlose Rechtsberatung verboten. Das bedeutet aber nicht, dass die Inanspruchnahme anwaltlicher Dienstleistungen zwangsläufig teuer sein muss. Im Gegenteil: ein guter Rat zu fairen Konditionen kann oft viel mehr wert sein als er kostet.

Grundlagen des Vergütungsrechts der Rechtsanwälte sind zwei Säulen: a) die zwischen Anwalt und Mandant getroffene Vereinbarung und b) die gesetzliche Regelung.

2.1 Vereinbarungen:

Für die außergerichtliche Beratung sieht der Gesetzgeber vor, dass zwischen Anwalt und Mandant möglichst Vereinbarungen über die Höhe der Vergütung getroffen werden. Dies geschieht in der Regel nach Zeitaufwand oder zu einem pauschalen Festpreis. Für die Online-Beratung haben wir einen moderaten Festpreis zugrunde gelegt.

Je nach Fallgestaltung kann es aber auch erforderlich sein, nach Zeitaufwand abzurechnen. Unser Stundensatz bewegt sich üblicherweise zwischen EUR 150,00 und EUR 250,00 zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer und liegt damit deutlich unter den mehr als doppelt so hohen Sätzen, die von den meisten Großkanzleien erhoben werden. Und dies aus gutem Grund: denn Sie bezahlen uns nicht für Marketing und Merchandising, sondern für gute anwaltliche Leistung. Sprechen Sie uns auf die Frage unserer Honorierung an, wir antworten Ihnen darauf gerne, offen und verbindlich.

2.2 Gesetzliche Vergütung:

Außerhalb von Vereinbarungen gelten die Bestimmungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). Diese sind für Prozessführung und außergerichtliche Geschäftstätigkeiten obligatorisch, sofern keine höheren Vergütungsvereinbarungen getroffen wurden.

Einen Überlick über die gesetzlichen Kosten und Gebühren bei Prozessführung ermöglicht Ihnen unser Kostenrechner.



Kostenrechner (RVG)
damit Sie wissen, was Ihr Prozess kostet
Prozessfinanzierung
Risikomanagement gegen Erfolgsbeteiligung
Prozesskostenhilfe
wie Sie auf Staatskosten prozessieren
Rechtschutzversicherung
ohne Kostenrisiko zu Ihrem guten Recht








The page you wanted to visit apparently has been deleted!
You will be redirected to the mainpage in 5 seconds
If nothing happens use the following link:http://www.rechtsanwaelte-mayer.de


Die Seite existiert leider nicht mehr!
Sie werden in 5 Sekunden zur Startseite umgeleitet.
Wenn nichts passiert klicken Sie bitte hier:http://www.rechtsanwaelte-mayer.de
Letztes Update 13.11.2006 | Copyright© Rechtsanwaelte Mayer 2007 | Seite drucken: | Seite einem Freund senden:


Aktuelles
mayer Rechtsanwälte mit neuem Internetauftritt (21.05.2018)
dank fastpublish CMS jetzt noch leistungsfähiger
 
Neue Düsseldorfer Tabelle - Stand 01. Januar 2011 (25.02.2011)
Unterhaltsbedarfssätze zum 01.01.2011 modifiziert
 
Keine Zahlungspflicht bei Nutzung dubioser Internetangebote (23.02.2011)
AG München entschärft Internet-Vertragsfallen unseriöser Anbieter
 
Rechtsstaatsprinzip verpflichtet die Instanzgerichte zur Parteivernehmung und Parteianhörung (23.02.2011)
zum Beschluss des BAG vom 22.05.2007 - 3 AZN 1155/06
 
BGH verpflichtet Telefongesellschaften zur Auskunft gegenüber Verbrauchern bei unverlangt zugesandten Werbe-SMS (23.02.2011)
zum Urteil des BGH vom 19.07.2007 - I ZR 191/04
 
Alkoholverbot für Fahranfänger und Fahranfängerinnen (23.02.2011)
Aktuelle Gesetzgebung - der neue § 24c StVG: sein Inhalt und die Rechtsfolgen bei Verstößen
 
Kündigung des Mietverhältnisses nach Falschberatung durch den Mieterschutzverein rechtmäßig (23.02.2011)
zum BGH Urteil vom 25.10.2006 - VIII ZR 102/06
 
Mietminderungs-Tabelle bei Wohnraummängeln (23.02.2011)
Richtwerte zur Mietzinsminderung bei Gebrauchsbeeinträchtigungen der Mietsache
 
Keine Pflicht zu Schönheitsreparaturen bei Auszug: isolierte Endrenovierungsklausel unwirksam (23.02.2011)
zum Urteil des BGH vom 12.09.2007 - VIII ZR 316/06
 
Pflichtangaben in E-MAILS (23.02.2011)
Unser Leitfaden für Gewerbetreibende - neu zu beachtende Formvorschriften
 
Aufsichtsratmitglied darf AG nicht entgeltlich beraten (23.02.2011)
zum BGH Urteil vom 20.11.2006 - II ZR 279/05
 
Testamentsgestaltung zur Umgehung des Pflichtteils (23.02.2011)
Der vergiftete Pflichtteilsanspruch durch taktische letztwillige Verfügungen - zum Beschluß des OLG Hamm vom 11.01.2005 - 15 W 391/03
 
Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer verfassungswidrig (23.02.2011)
zum Beschluss des BVerfG vom 31.01.2007 - 1 BvL 10/02
 
Unterhaltspflicht bei Aufnahme selbständiger Tätigkeit (23.02.2011)
Berufung auf Leistungsunfähigkeit eingeschränkt
 
Arbeitgeberpflichten nach AGG (23.02.2011)
Leitfaden - was Arbeitgeber nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz beachten müssen
 
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) (23.02.2011)
Schadensersatzpflicht bei diskriminierender Stellenausschreibung
 
Vergütungspflicht bei einem Praktikum (23.02.2011)
Unser Leitfaden "Praktika" - was Praktikanten und Arbeitgeber wissen sollten
 
Bussgeldkatalog (11.06.2007)
Kurzübersicht der Rechtsfolgen bei Verkehrsverstößen - Bussgeld, Punkte und Fahrverbot
 
Vorsatzannahme bei Geschwindigkeitsüberschreitung (18.10.2006)
Absehen vom Fahrverbot eingeschränkt
 


weiter zur Online-Beratung

weiter zum Online-Inkasso



  Statistik:
 
online:  0
heute:  16
gestern:  35
gesamt:  180566
   
Umfrage | Disclaimer | Datenschutz |