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Rechtschutzversicherung
ohne Kostenrisiko zu Ihrem guten Recht
Eine wahre Begebenheit: Anlässlich der mündlichen Verhandlung in einem Zivilprozess äußerte der Geschäftsführer des beklagten Handwerksunternehmens auf die absehbar erfolgreiche Kostenvorschussklage auf Ersatz der Mängelbeseitigungskosten durch den Auftraggeber:
es sei ja nur dem Übel Rechtsschutzversicherung zu verdanken, dass sich der Mittelstand teuren Rechtsstreitigkeiten ausgeliefert sehe und hieran langsam aber sicher zu Grunde gehe". Er musste sich daraufhin mit Vehemenz vom Präsidenten des Landgerichts vorhalten lassen:
"auch ich habe eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen und es ist ein Segen, dass es eine solche Einrichtung gibt, damit Recht auch Recht bleiben kann".
Die Aussage trifft den Nagel auf den Kopf. Mit einer Rechtsschutzversicherungspolice im Rücken können Sie Ihr gutes Recht völlig risikofrei von der außergerichtlichen Tätigkeit bis in die letzte Instanz verfolgen.
Nicht auf allen Gebieten aber doch in zahlreichen Konfliktfällen des täglichen Lebens nimmt Ihnen die Rechtsschutzversicherung das eigene sowie im Prozess ebenso das Risiko auf Erstattung der Prozesskosten Ihres Gegners ab. Damit sind Sie in der Regel immer auf der sicheren Seite wenn es darum geht, Ihr gutes Recht zu bekommen.
Bei den angebotenen Policen wird im Allgemeinen zwischen Verkehrsrechtsschutz, Rechtsschutz für Privatpersonen sowie Rechtsschutz für Selbständige unterschieden. Letztere Varianten beinhalten ein ganzes Bündel an Versicherungsleistungen, z.B. bei der Police für Selbständige neben Verkehrsrechtsschutz auch Versicherungsschutz für arbeitsrechtliche und private Belange. Unter anderem die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen.
Achtung: Die Abwehr von Schadensersatzansprüchen ist leider in keiner Variante Bestandteil der Versicherungsleistung.
Weiterhin existieren objektbezogene Versicherungspolicen, z.B. für Miet und Eigentumswohnungen und/oder bei Auseinandersetzungen im Wohnungseigentumsrecht.
Zu beachten ist, dass die allermeisten Policen nach Abschluss eine sogenannte Sperrfrist von 3 Monaten beinhalten. Das bedeutet, dass der Versicherungsschutz erst dann zur Verfügung gestellt wird, wenn das den Versicherungsschutz auslösende Ereignis 3 Monate nach Vertragsabschluss eingetreten ist.
Gerne geben wir Ihnen Ratschläge und Tipps zum Abschluss der für Sie passenden Rechtsschutzversicherungspolice.
Letztes Update 01.12.2006 | Copyright© Rechtsanwaelte Mayer 2007 |
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