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Prozessfinanzierung

Risikomanagement gegen Erfolgsbeteiligung




Die Prozessfinanzierung ist ein modernes Instrument, um die Risiken der Prozessführung ab Streitwerten in Höhe von € 50.000,-- effizient einzudämmen. Sie wurde 1998 von der Firma Foris AG in Deutschland eingeführt und hat sich seither fest etabliert. Mittlerweile existieren mindestens 10 leistungsfähige Unternehmungen, die im Marktsegment der Prozessfinanzierung untereinander konkurrieren.

Bei der Prozessfinanzierung übernimmt das finanzierende Unternehmen alle mit der Prozessführung, teilweise auch schon die bei der außergerichtlichen Rechtsverfolgung anfallenden Kosten (Gerichts- und Anwaltskosten, Beweis- und Sachverständigengebühren) gegen Übernahme einer Erfolgsbeteiligung.

Viele Mandanten schrecken davor zurück, berechtigte Forderungen überhaupt und/oder gerichtlich geltend zu machen. Sei es, dass sie dass Kostenrisiko scheuen und eventuell befürchten, am Ende doch zu verlieren oder infolge fehlender Liquidität die mit Klageerhebung anfallenden Kosten erst gar nicht aufbringen können. Lachender Dritter ist bei dieser Konstellation letztlich nur der gegnerische Anspruchsverpflichtete, der sich freut, seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen zu müssen. 

Scheuen Sie sich deshalb nicht, Ihre Forderung dennoch unter Einschaltung eines geeigneten Prozessfinanzierers weiterzuverfolgen. Dieser übernimmt Ihr komplettes Prozesskostenrisiko, d.h. Ihre Verfahrenskosten und im Falle des Unterliegens selbstverständlich auch die des Gegners. Im Gegenzug beteiligen Sie den Prozessfinanzierer anteilig am Wert der zuerkannten Forderung (in der Regel zwischen 15 und 30 Prozent).

Ihr Vorteil: Sie kommen ohne Kostenrisiko zu einem erheblichen Teil Ihrer Forderung!

Ein Blick auf unsere Kosten-Risiko-Tabelle veranschaulicht, welches Kostenrisiko Ihnen in geeigneten Fällen der Prozessfinanzierer abnimmt:

Streitwert
in €
Kostenrisiko
1. Instanz in €
Kostenrisiko
1. und 2. Instanz in €
50.000 7.481,20 16.146,00
100.000 10.467,60 24.380,38
300.000 18.350,40 40.117,12
500.000 26.291,20 57.623,62
1.000.000 39.491,20 86.567,62
2.500.000 79.091,20 179.399,62


Voraussetzung für eine erfolgreiche Prozessfinanzierung ist jedoch, dass sich die Erfolgsaussichten einer Klage ebenso wie die Bonität Ihres Gegners als gut beurteilen. Der Prozessfinanzierer prüft diese Vorgaben selbständig, bevor er eine Finanzierungszusage trifft.


Wir haben Erfahrung beim Abschluss von Prozessfinanzierungsverträgen und betreuen unsere Mandanten nicht nur als Prozessbevollmächtigte im streitigen Verfahren sondern ebenso bei der Auswahl und Vertragsanbahnung gegenüber dem Prozessfinanzierer. Sprechen Sie uns darauf an, wenn Sie Ihr gutes Recht mit durchdachtem Risikomanagement nicht Ihrem Gegner überlassen wollen.






Letztes Update 24.11.2006 | Copyright© Rechtsanwaelte Mayer 2007 | Seite drucken: Prozessfinanzierung | Seite einem Freund senden: Prozessfinanzierung


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