Mahnung
Eine Mahnung, umgangssprachlich auch Zahlungserinnerung genannt, ist die eindeutige und bestimmte Aufforderung an den Schuldner, seine Leistung zu erbringen.
Bei Fälligkeit der Zahlungs- oder Leistungspflicht des Schuldners ist die
Mahnung regelmäßig Voraussetzung für den Eintritt des
Verzuges. Mit Zugang der
Mahnung gerät der Schuldner in
Verzug.
Eine
Mahnung ist für den
Verzugseintritt entbehrlich, wenn der Schuldner seine Leistung ernsthaft und endgültig verweigert oder bei Geldschulden seine Zahlungsverpflichtung nicht innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungstellung und Fälligkeit erfüllt. Für Verbraucher gilt die 30 Tage Regelung aber nur dann, wenn in der Rechnung entsprechende Hinweise enthalten sind.
Befindet sich der Schuldner im Verzug, hat der Gläubiger einen Anspruch auf Ersatz des Verzögerungsschadens (Verzugszinsen und/oder Anwaltskosten). Ebenso besteht eine erweiterte Haftung des Schuldners gemäß §287 BGB.
Dieser Beitrag gibt die rechtliche Situation nur allgemein und verkürzt wieder. Er erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ersetzt die individuelle Beratung im konkreten Einzelfall nicht. Jegliche Haftung wird trotz sorgfältiger Bearbeitung ausgeschlossen.
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Letztes Update 24.02.2011 | Copyright© Rechtsanwaelte Mayer 2007 |
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