Arztrecht
Ihr Recht als Patient und Mediziner
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Haftungsrechtliche Auseinandersetzungen zwischen Arzt und Patient nehmen tendenziell zu. Bei der Geltendmachung wie auch bei der Abwehr von möglichen Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen sind wir tätig. Die Kenntnisse der besonderen Verfahrensabläufe (z.B. das Verfahren vor der Gutachterkommission bei den Ärztekammern) sowie die Beurteilung der Erfolgsaussichten und die erforderliche Beweissicherung sind für die jeweiligen Verfahrensstadien unentbehrlich.
Das Honorar- und Vergütungsrecht von Ärzten, Zahnärzten und Kliniken ist ein weiterer Konfliktbereich, der von uns bearbeitet wird. Ebenso vertreten wir Mediziner bei berufsrechtlichen Auseinandersetzungen und beruflichen Kooperationen.
Letztes Update 18.10.2006 | Copyright© Rechtsanwaelte Mayer 2007 |
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