Baurecht
Ihr Recht als Bauherr und Werkunternehmer
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Die Lösung privater baurechtlicher Fragen und die Führung von Bauprozessen ist ein weiteres Tätigkeitsgebiet unserer Kanzlei.
Hierzu gehört die Beschäftigung mit den verschiedensten baurechtlichen Problemfeldern, beispielsweise dem Recht der VOB, der Makler- und Bauträgerverordnung, der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI).
Um Bauprozesse mit häufig kostenintensiven Sachverständigengutachten zu vermeiden, empfehlen wir Bauherren wie Bauunternehmen frühzeitig mit uns in Kontakt zu treten, um noch vorhandene gestalterische Möglichkeiten auszuloten oder um notwendige Beweise zu sichern.
Letztes Update 18.10.2006 | Copyright© Rechtsanwaelte Mayer 2007 |
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