Zivilrecht allg.
Ihr Recht bei zivilrechtlichen Streitigkeiten
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Das allgemeine Zivilrecht, häufig auch als Privatrecht bezeichnet, ist sozusagen das "kleine Einmaleins" unserer täglichen anwaltlichen Arbeit. Gestützt auf das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), regelt es die Rechtsbeziehungen verschiedener Rechtssubjekte auf dem Boden der Gleichordnung.
Es versteht sich quasi von selbst, dass eine profunde Kenntnis der Normen des Bürgerlichen Gesetzbuches für die Beratungs- und Prozesspraxis unerlässlich ist. Denn viele zur Lösung des Einzelfalles aufgeworfenen Fragestellungen lassen sich nur dann zielgerichtet beantworten, wenn das Bürgerliche Gesetzbuch in der Summe aller Einzelvorschriften zur Anwendung gelangt.
Wir betrachten das allgemeine Zivilrecht als die Räder eines Uhrwerkes. Zahn in Zahn bieten wir somit unseren Mandanten bei zivilrechtlichen Fragestellungen und/oder Streitigkeiten geeignete Lösungen an.
Letztes Update 08.12.2006 | Copyright© Rechtsanwaelte Mayer 2007 |
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