Ihr Recht bei Immobilien- & Maklerverträgen
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Wir begleiten für unsere Mandanten den An- und Verkauf von Grundstücken und Immobilien, sei es im unbebauten oder bebauten Zustand. Sie haben damit bei der Vertragsgestaltung und -abwicklung die Gewähr, vor späteren unliebsamen Überraschungen (z.B. bei Gewährleistungsproblemen) geschützt zu sein.
Ein weiteres Betätigungsfeld ist das Maklerrecht. Wir prüfen, ob Maklerprovisionen berechtigt sind und helfen bei der Geltendmachung oder Abwehr von Provisionsansprüchen. Wir beraten ebenso bei der Gestaltung und Abfassung von Maklerverträgen.
Im Wohnungseigentumsrecht beraten und vertreten wir die rechtlichen Interessen von Wohnungseigentümern.
Wir beraten bei der Gestaltung und Prüfung von dinglichen Sicherheiten (Grundschulden und Hypotheken).
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Letztes Update 29.10.2006 | Copyright© Rechtsanwaelte Mayer 2007 |
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