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Gewerblicher Rechtsschutz
Rechte und Pflichten als Gewerbetreibender
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Gewerblicher Rechtsschutz ist der Inbegriff der Rechtsnormen, die dem Schutz der gewerblich-geistigen Leistung und der damit zusammenhängenden Interessen dienen.
Wir vertreten Unternehmen außergerichtlich wie gerichtlich bei der Geltendmachung und Abwehr von Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen im Gesamtgefüge der gewerblichen Tätigkeit.
Das Wettbewerbsrecht nach dem UWG einschließlich seiner Nebengesetzte nimmt dabei eine dominierende Rolle ein. Weiterhin hat das Internet im gewerblichen Sektor zahlreiche neue Rechtsfragen aufgeworfen, insbesondere bei der Benutzung von Domainnamen und der E-mail Werbung sowie beim Warenvertrieb und Zahlungsverkehr (Stichwort: Fernabsatz), die erhöhten Beratungsbedarf erfordern.
Website-Check: Wir überprüfen Ihre Website und/oder Ihr Internet-Projekt auf Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben, z.B. des Teledienstegesetzes. Wir sagen Ihnen, welche Angaben unbedingt in Ihr Impressum gehören oder was Sie besser auf ihrer Homepage wieder entfernen. Denn wir wollen, dass Sie Ihr Geld und Ihren Umsatz nicht in hohe Abmahngebühren investieren müssen.
Letztes Update 29.10.2006 | Copyright© Rechtsanwaelte Mayer 2007 |
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